Verwahrte Sexualstraftäter müssen frei gelassen werden!

wolfgang
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.11.2008
Beiträge: 2034
Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hat verfügt, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangte: Straftäter, die nachträglich mit einer Sicherungsverwahrung belegt wurden, dürfen nicht unter unveränderten Haftbedingungen verwahrt werden. Das hat dazu geführt, dass einige Sexualstraftäter freigelassen werden mussten.

Polizisten überwachen nun die freigelassenen Straftäter rund um die Uhr, Kostenpunkt: € 50'000.00 pro Woche für einen überwachten Straftäter. Die Frei gelassenen Straftäter werden vom Gericht als höchst gefährlich eingestuft.

Hier der 10 vor 10 Beitrag von gerstern, 4. Mai 2011:
http://www.videoportal.sf.tv/video?id=6007b7bc-0b46-495f-9834-b8d89853d4a9

Wie war schon wieder die Diskussion um die Todesstrafe hier im Forum? Verwahrung = Sicherheit? NEIN! Ist es eben nicht... die einzige Sicherheit ist nur die Todesstrafe.

Neid ist die aufrichtigste Form von Anerkennung
Gelöschter Benutzer
ich würde die freigelassenen den verantwortlichen richtern zur beaufsichtigung nach hause schicken...
yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
Wenn ich solche Berichte lese kommt mir automatisch der Fall Marianne Bachmeier in den Sinn.Auch wenn ich mit dieser Meinung anstosse, und die Hintergründe nicht genau kenne,fand ich es sehr Mutig von ihr.

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
Beiträge: 1317
@wolfgang: deine Aussage ist nicht ganz richtig
Verwahrte: müssen alle neue überprüft werden

Dies ist im 2007 auch in der Schweiz geschehen, als ein neuer Artikel (Art. 57 StGB) eingeführt wurde. Bei einigen der ehemals Verwahrten wurde die Verwahrung in den Art. 57 umgewandelt - was meines Erachtens absolut Sinn macht.

Ob es ähnliches (Artikel) in Deutschland gibt, weiss ich nicht. Ich kenne das deutsche System nicht.

In der Schweiz gibt es die Möglichkeit der elektronischen Fussfessel. Mich erstaunt, dass es dies in D (noch) nicht gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, was für ein Leben diese beiden vorgestellten Männer führen.

100% Sicherheit vor einem Rückfall gibt es nie. Ein Straftäter kann nicht geheilt werden, aber er kann (mit Hilfe der Therapie!) lernen, mit seinem Potential umzugehen, so dass das Rückfallrisiko im Idealfall auf 10-15% gesenkt werden kann. Diese Restrisiko bleibt bestehen.

Was ich beim porträtiterten Mann nicht nachvollziehen kann ist, dass er trotz verweigerter Therapie, hoher Rückfallprognose - in Freiheit kommt. So etwas ist mir aus der Schweiz nicht bekannt.

Und: in der Schweiz: Verwahrung = Sicherheit für potentielle neue Opfer, ganz klar. Die Verwahrung ist eine Massnahme, die an ein vorgängiges Strafmass anknüpft. So kann z.B. ein 57Artikel in eine Verwahrung umgewandelt werden. (57 Artikel heisst eine 5jährige Massnahme, diese kann um weitere 5 Jahre verlängert werden).

Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.
wolfgang
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.11.2008
Beiträge: 2034
@ taraxum
Stimmt, meine Aussage ist nicht ganz richtig: Verwahrte Sexualstraftäter MUSSTEN freigelassen werden - nicht müssen, mussten. 70 als gefährlich eingestufte, aber freigelassene Sexualstraftäter deren Überwachung € 50'000.-- pro Mann und Woche kostet - das sind € 182'000'000.-- (182 Millionen Euro) pro Jahr! Nur damit die keinen Schaden mehr anrichten. Und - wie gesagt wurde, man wisse auch nicht wie lange man diese Überwachung machen könne. Und dann?

Das ist eine Ohrfeige für die Opfer und Hinterbliebenen der Getöteten!

Neid ist die aufrichtigste Form von Anerkennung
dio
Dabei seit: 11.01.2003
Beiträge: 593
wolfgang

du willst heim ins reich? icon_wink.gif

kiss my ass
wolfgang
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.11.2008
Beiträge: 2034
@ dio
Auch wenn ich nicht verstehe was Du sagen willst, fällt sofort auf:
Wenn es darum geht, diese "Menschen?" zu töten, schreibst Du seitenweise warum man das nicht soll - Nun geht es aber darum, dass die frei, irgendwann mal nicht mehr überwacht werden und € 182'000'000.-- pro Jahr kosten. Dazu fallen Dir gerade mal 5 Worte ein...

Neid ist die aufrichtigste Form von Anerkennung
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
... und vorallem absolut geschmacklose

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
dio
Dabei seit: 11.01.2003
Beiträge: 593
wolfgang

du hast den wink nicht vestanden. was vergleichst du die schweiz mit deutschland. bei uns wird diesbezüglich etwas anders "gearbeitet". ausserdem kenne ich jemanden der in der strafanstallt pöschwies arbeitet. wo solche straftäter in der schweiz unteranderem verwahrt werden.
also wenn du über schweizer verhältnisse diskutieren möchtest, bitte sehr. über deutsche sprechen und so tun als wär bei uns das selbe los bringt einfach nichts.
weil wir nicht in deutschland wohnen.

kiss my ass
wolfgang
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.11.2008
Beiträge: 2034
@ dio
Aber dio... wir wohnen doch auch nicht in Japan und diskutieren über Fukushima. Seit wann halten Landesgrenzen Sexualstraftäter auf? Also bitte... Und die Opfer und Hinterbliebenen insteressieren Dich nicht, blass weil sie in Deutschland sind? Also da bin ich halt doch für die Todesstrafe - dafür aber sonst dafür das Herz am richtigen Fleck...

Neid ist die aufrichtigste Form von Anerkennung