Verwahrte Sexualstraftäter müssen frei gelassen werden!

fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
wieso reden wir über die akws in japan, ist ja auch nicht in der schweiz *eyeroll

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
noababy
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@dio
Im Kanton ZH sind sie glaube ich noch etwas strenger. Bei uns werden Sexualstraftäter weniger lang weggesperrt, als einer, der Steuern hinterzogen hat. Da könnte ich k..... Gerade was Pädophilie anbelangt. Da habe ich immer wieder das Gefühl, ich müsste meine Tochter rund um die Uhr bewachen.
Meiner Meinung nach sind das keine Menschen mehr. Und wer denkt an die Opfer? Werden die auch so lange auf Staatskosten therapiert? Wohl nicht.
dio
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Beiträge: 593
noababy

naja. was pädophilie im "klassischen" sinne angeht, betrifft sie in erster linie kleine buben. die pederasten gibts aber schon seit immer. wir sind hier halt in der zwischenzeit sensibilisiert.
wie gesagt. es geht darum das in der gesellschaft ein umdenken passiert. es ist ja oft der fall das solche menschen in der jugend selber misshandelt wurden. und wie du auch richtig bemerkst lässt man die opfer vermeintlich etwas liegen. das ist natürlich so nicht richtig. das ist das mediale empfinden. weil danach über die opfer kaum, oder gar nicht berichtet wird. der täter ist medial oft länger im gespräch. drum wohl auch das empfinden von dir und vieler hier das man sich ach so schön um den täter kümmert. die opfer aber sich selbst überlässt. dem ist definitiv nicht so.
aber da kommt wieder das aber. wie lange werden die opfer therapiert. nur solange bis die kk sagt der patient ist wieder gesund. auch wenn das in der realität nicht mal stimmen muss. besonders in dem bereich spielen die kk wieder mal keine ruhmreiche rolle.

kiss my ass
dio
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Beiträge: 593
wolfgang

klar reden wir über japanische kernkraftwerke. weil wir die gleichen technischen apparaturen da haben wie die. die funktionieren überall gleich.

das deutsche rechtssystem ist aber nicht das gleiche wie das schweizerische. auch die handhabe ist nicht die selbe.

und das sollte sogar dir aufgehen, das man das eine mit dem anderen nicht vergleichen kann. dazu fehlt dir einfach das wissen über die deutsche rechtsprechung. wie den meisten hier auch. mich eingeschlossen.

wir können nur über unsere hier sprechen. die ist made in switzerland. und mit der müssen wir klar kommen.

ist ja nicht nur so das päderasten nur aus dem ausland kommen. wir exportieren schweizerische sogar. zum beispiel nach thailand. da sind viele der schweizer pädophilen wohnhaft geworden, weil sie ihrer leiden schaffenden "leidenschaft" dort ungestraft fröhnen konnten. aber es ändert sich auch dort etwas.

ich kannte auch einige die dort kinder missbraucht haben. einen siehst sogar du regelmässig in der glotze. aber machen konnte ich nichts, ausser mich selber strafbar machen. und das sind solche nicht wert. die schweizer rechtsprechung damals interessierte sich nicht für kleine farbige ausländische kinder, die auch noch im ausland gewohnt haben. ich hab mit anwälten und der polizei gesprochen, was man da machen kann.

da sind wir heute etwas weiter. das verdanken wir menschen die gegen die todesstrafe sind. die auf einer menschlichen lebensauffassung und einstellung dinge erreichen die markschreier und eindimensionalparolendrescher nie schaffen würden. weil sie sich weder dafür einsetzen würden. geschweige denn dafür interessieren.
weil es denen in vielen fällen es einfach an empathie und echter intelligenz fehlt. und versuch das mal nicht direkt auf dich zu beziehen. danke.

ich hoffe du verstehtst den unterschied. das eine sind technische apparaturen und werke. die immer gleich aufgebaut sind. und somit vergleichbar. 1:1.
das andere sind verschiedene rechtssyteme von souveränen staaten. die einfach nunmal nicht gleich und vergleichbar sind.
drum nochmal. es bringt nichts wenn du fälle aus deutschland, brasilien, usa, england, oder sonst woher bringst und es so ausdiskutiert haben möchtest, das es bei uns genau gleich ist. das funktioniert einfach nicht. und bringt auch nichts.

bring einen schweizer fall. und informier dich da genauer und arbeite dich mal da rein. und bring den detailiert hier vor. dann kann man ernsthaft darüber diskutieren. ansonsten ist es einfach nur ein versuch einer meinungsmache. auf niveau von blick, weltwoche, u.a.m.

kiss my ass
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
es gibt nach meiner meinung nur eine einzige möglichkeit, dass die justiz die gesallschaft vor solchen tätern schützt die auch zu 100% sicher ist!!!

Alles andere ist wunschdenken und bietet nie und nimmer einen 100%-igen schutz....

Taximörder ist aus Psychiatrie geflohen
http://www.20min.ch/news/ostschweiz/story/Taximoerder-ist-aus-Psychiatrie-geflohen-22533147

ich dachte es sei auch die aufgabe der justiz die gesellschaft vor solchen kreaturen zu schützen, aber wie es gehandhabt wird ist es ungekehrt...

selbst psychiater die gutachten erstellen geben offen zu, dass es keine 100%-ige sicherheit gibt wenn man einen solchen täter nach einer therapie wieder auf freien fuss setzt, dass ein solcher täter nicht wieder zuschlägt.

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
noababy
Dabei seit: 22.02.2006
Beiträge: 53
Da meine Schwester bei der Kripo arbeitet und vorwiegend die Fälle, welche mit Sexualstraftätern bearbeitet und Befragungen mit Opfern, wie mit Tätern macht, weiss ich mittlerweile viel.
Meiner Meinung nach ist es tragisch, wenn ein Psychiater sagt, der Patient ist nicht therapierbar und sollte nicht mit Kindern in Kontakt kommen. Man ihn dann aber wieder laufen lässt.
taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
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@roebi

Es ist richtig, es gibt NIE eine 100% Garantie - ausser die Täter sind tod.

@dio

Die Opfer kommen in der Schweiz ganz klar zu kurz. Bei einem Täter wird eine 5, 10jährige Therapie - wöchentlich 1 Std. - bezahlt. Nicht so bei den Opfern, diese Zahlungen sind a) nur zum Teil vergütet b) nur für eine bestimmte Zeit.
Zudem: bei allem Respekt den Strafgefangenen gegenüber - eine eigene Opfererfahrung darf niemals eine Entschuldigung für eine Straftat sein. Die Veranwortung der Tat liegt beim Straftäter, und nur bei ihm!

@noababy
Ein erstmals verurteilter Pädo kann erhält im Normalfall eine Strafe von 3 Jahren...üblicherweise mit einer Massnahme. 3 Jahre Therapie reichen nicht aus, bei diesen Menschen das Bewusstsein ausreichend zu schärfen, dass das Risiko massgeblich gesenkt werden kann. Es ist daher die Aufgabe des Therapeutenteams zwingend eine Verlängerung der Massnahme zu beantragen!

@wolfgang
Viele nachträglich Verwahrte....mussten freigelassen werden. Wie viel sind viele? Wie viele wurden nachträglich verwaht? Um wie viele Personen handelt es sich tatsächlich? Klar, jeder ist einer zuviel.....dennoch macht es ein Unterschied ob es diese beiden vorgestellten oder aber noch 20 andere sind....

Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.
taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
Beiträge: 1317
@noababy

Dieser Fall, wie du ihn schilderst - sollte definitiv in einer Verwahrung enden. Dennoch haben auch diese Menschen das Recht auf eine Chance der Veränderung.

Kennst du jemanden mit diesen Voraussetzungen, der freigelassen wurde? (in der CH)

Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Mehr als 80 rückfallgefährdete Straftäter sollen nach einem Urteil des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung freikommen, 16 wurden schon entlassen. Wo sie hinkommen, gibt es meist Proteste.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
taraxacum

für mich wiegt das recht der gesellschaft vor solchen kreaturen geschützt zu werden mehr, als das recht dieser kreaturen auf veränderung.

schliesslich soll nicht die gesellschaft für eventuelle rückfälle bezahlen, die täter sollen für ihre taten zur kasse gebeten werden.

schliesslich haben die opfer oder deren angehörige in jedem fall lebenslänglich die täter kommen aber leider zu oft mit ein paar jährchen "haft" davon, das ist in meinen augen nicht richtig

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein