Verwahrte Sexualstraftäter müssen frei gelassen werden!

taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
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@roebi und wolfgang

Wann ist eine Tat schlimm genug, dass es gerechtfertigt erscheint, den entsprechenden Täter zu töten?
Was ist die Folge, wenn wir einen Täter töten?

Und ja, ich bin überzeugt, es gibt Menschen, die nie mehr in die Gesellschaft integriert werden können - und solche, die nie wieder integriert werden sollen. Es gibt Menschen, die dürfen nicht mehr in die Gesellschaft entlassen werden. Dennoch bin ich der Meinung, dass wir kein Recht haben, über Leben oder Tod eines Menschen zu entscheiden. Ich denke, würden wir uns dieses Recht herausnehmen, würden wir uns auf die Täterstufe setzen.

Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.
pluto
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@taraxacum, worin besteht deiner Meinung der Unterschied bei Tätern, welche zu 100% deiner Einstufung entsprechen, dass man sie nie mehr integrieren kann und soll zwischen lebenslänglicher Verwahrung und Todesstrafe?

Wenn ich mir die Frage selber stelle, dann komme ich zum Schluss, dass es eben diese 100% Sicherheit nicht gibt und irgendwann ein unschuldiger getötet wird und die Todesstrafe deshalb inakzeptabel ist. Diese würde aber genauso bedeuten, dass unschuldig verwahrt werden und hätte nach Forderung vieler gar nie mehr die Möglichkeit seine Unschuld zu beweisen.

Die Gretchenfage ist daher schlussendlich, worin besteht der Unterschied, wenn wir als Gesellschaft der Sicherheit zu liebe lieber mal einen Unschuldigen verwahren statt ihn gleich zu töten? Ich bin der Meinung, dass wenn man sich diese Frage stellt sie auch gleich ehrlich beantworten sollte, da eine echte lebenslange Verwahrung ohne Möglichkeit einer Neubeurteilung nur einer Todesstrafe gleich kommt, bei der man einfach mit der Hinrichtung solange zuwartet bis er einfach selber stirbt.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
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@pluto

Bei uns in der Schweiz ist es so, dass bei verwahrten Straftätern die Massnahme alle 2 Jahr überprüft werden muss. Dann jeweils wird aufgrund der Legalprognose (Rückfall-Risiko-Einschätzung) neu beurteilt, ob die Verwahrung weiter geführt oder ob ein Antrag auf eine veränderte Massnahme gestellt werden soll.

Todesstrafe ist für mich ein no go.

Persönlich bin ich der Meinung, dass Straftäter immer therapeutisch begleitet werden sollten. Der Therapeut kann aufgrund der Arbeit mit dem Klienten, mit Hilfe des Teams und den Prognoseinstrumenten sehr gut einschätzen, wie hoch das Risiko ist, wenn z.B. Vollzugslockerungen eingeführt werden. Bei Verwahrten sind Vollzugslockerungen nicht möglich. Sie erhalten daher auch nicht die Gelegenheit sich zu bewähren. Das ist meines Erachtens ein Dilemma.
Dennoch gibt es einige Straftäter, mit langer Therapie- und Strafvollzugsgeschichte, die die Fähigkeit nicht besitzen, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Zum einen verändert sich die Gesellschaft in 20 Jahren - hinter den Mauern ist die Realität immer die gleiche. Zum anderen sind oft psychische Krankheiten so stark vorhanden, dass auch ohne Straftat eine Integration nicht mehr möglich wäre.

Die meisten Straftäter sitzen ihre Strafe ab und verlassen nach rund 3 Jahren die Strafanstalt. In meinen Augen ist das Risiko bei diesen Tätern um ein Vielfaches höher als bei therapeutisch begleiteten Tätern. Man denke da z.B. an Raser, Einbrecher, Betrüger oder Stalker.

Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.
wolfgang
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.11.2008
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@ taraxum
"Wann ist eine Tat schlimm genug, dass es gerechtfertigt erscheint, den entsprechenden Täter zu töten?"

Kindesvergewaltigung und Sexualmord! Egal ob Kinder oder Frauen.


"Was ist die Folge, wenn wir einen Täter töten?"
- Gerechtigkeit (oder zumindest das Gefühl, für die Hinterbliebenen)
- Finanzielle Einsparungen, welche den Hinterbliebenen zustehen
- Die absolute Gewissheit, dass dieser "Mensch?" nie wieder so was macht.

Ja reicht denn das nicht?

Neid ist die aufrichtigste Form von Anerkennung
wirzwei
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Beiträge: 115
@roebi et al.
habt ihr, die ihr "absolute" sicherheit fordert, euch schon einmal vertieft zwei bis drei gedanken über das leben und die sicherheit gemacht?
ausser dem tod, der uns allen schon bei der zeugung bestimmt ist, ist wirklich nichts, aber auch gar nichts (nicht einmal, dass wir steuern bezahlen müssen) sicher.
bei der todesstrafe setzt sich die gesellschaft als ganzes auf das niveau von mördern, die mit vorsatz und ausgefeilter planung töten und dem "opfer" nicht die geringste chance lassen. das geht nicht auf... abgesehen davon hat es erwiesenermassen absolut keine präventive wirkung. also: no go!
zudem: auch prozesse und die sich daraus ergebenden urteile sind nicht "100 % sicher" - es gibt mehr justizirrtümer, als es uns allen "lieb" sein kann. solange man selber nicht davon betroffen ist, kann einem das ja "egal" sein - etwa wie es auch bei den verbrechen sein könnte...

wirzwei
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
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"Der Therapeut kann aufgrund der Arbeit mit dem Klienten, mit Hilfe des Teams und den Prognoseinstrumenten sehr gut einschätzen, wie hoch das Risiko ist, wenn z.B. Vollzugslockerungen eingeführt werden."

heisst das nicht mit anderen worten, dass risiko ist in jedem fall da, dass wieder etwas passieren kann. die frage ist nur wie hoch das risiko ist und ob wir dieses eingehen wollen???

somit sollte der therapeut die verantwortung mittragen und wenn er meint, man könne dem täter ein gewisses vertrauen zugestehen, indem er danach wenn doch wieder was passiert ist, meiner meinung nach, fahrlässiges handeln vor den kadi gezerrt wird und seine zulassung verliert.

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
"bei der todesstrafe setzt sich die gesellschaft als ganzes auf das niveau von mördern, die mit vorsatz und ausgefeilter planung töten und dem "opfer" nicht die geringste chance lassen. "

komplett falsch, die gesellschaft definiert, dass solche kreaturen die konsequenzen für ihr handeln zu tragen habe, die gesellschaft geht nicht hin und tötet aus denselben verachtenswerten motiven wie die mörder...

"abgesehen davon hat es erwiesenermassen absolut keine präventive wirkung. also"

nur weil etwas erwiesenermassen keine wirkung zeigt, heisst es nicht dass es nicht wirkt. denn es wirkt nur schon dahingehend, dass dies täter mit 100%iger sicherheit nicht mehr rückfällig werden!



"habt ihr, die ihr "absolute" sicherheit fordert, euch schon einmal vertieft zwei bis drei gedanken über das leben und die sicherheit gemacht?
ausser dem tod, der uns allen schon bei der zeugung bestimmt ist, ist wirklich nichts, aber auch gar nichts (nicht einmal, dass wir steuern bezahlen müssen) sicher."

was willst du damit eigentlich sagen, hat doch rein garnichts mit der diskussion zu tun???

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
wolfgang
ThemenerstellerIn
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@ wirzwei
"bei der todesstrafe setzt sich die gesellschaft als ganzes auf das niveau von mördern... "

So weit denke ich gar nicht und das ist mir auch egal. Genau darum, weil Leute zum Verfahren mit solchen "Menschen?" zu weit denken, haben wir diesen Misstand: Täter geschützt - Opfer und Hinterbliebene auf sich selber gestellt. Wir können hier ja schon eine grosse Schnauze haben, man sollte mal Hinterbliebene fragen, wie sie sich fühlen wissend, dass der Peiniger / Mörder alle mögliche Therapien und Aufmerksamkeit bekommt, während sie zeitlebens an ihrem Schicksal herum beissen, im Elend sind, die Familie vermtlich auseinander fällt etc. Man wirft mir immer vor, ich sei hart und habe kein Herz... Das stimmt doch nicht - ich hab ein riesen grosses Herz, aber nicht für "Menschen?" die uns unsere liebsten töten aus niederen Trieben.

Neid ist die aufrichtigste Form von Anerkennung
wirzwei
Dabei seit: 27.10.2007
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die getroffenen menschen reagieren... icon_wink.gif
taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
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@roebi

Eine weitere Folge der Todesstrafe sind neue Opfer.

Und ja, ein 0%-Rückfallrisiko gibt es nicht - genau so wie es kein 0%-Erstfallrisiko gibt.

Wenn ein Rückfall passiert, ist der Therapeut der erste, der am Pranger steht. Er kann u.U. seine Zulassung verlieren oder aber er arbeitet von sich aus nie mehr in diesem Bereich.

Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.