
wolfgang
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.11.2008
Beiträge: 2034
Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hat verfügt, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangte: Straftäter, die nachträglich mit einer Sicherungsverwahrung belegt wurden, dürfen nicht unter unveränderten Haftbedingungen verwahrt werden. Das hat dazu geführt, dass einige Sexualstraftäter freigelassen werden mussten.
Polizisten überwachen nun die freigelassenen Straftäter rund um die Uhr, Kostenpunkt: € 50'000.00 pro Woche für einen überwachten Straftäter. Die Frei gelassenen Straftäter werden vom Gericht als höchst gefährlich eingestuft.
Hier der 10 vor 10 Beitrag von gerstern, 4. Mai 2011:
http://www.videoportal.sf.tv/video?id=6007b7bc-0b46-495f-9834-b8d89853d4a9
Wie war schon wieder die Diskussion um die Todesstrafe hier im Forum? Verwahrung = Sicherheit? NEIN! Ist es eben nicht... die einzige Sicherheit ist nur die Todesstrafe.
Polizisten überwachen nun die freigelassenen Straftäter rund um die Uhr, Kostenpunkt: € 50'000.00 pro Woche für einen überwachten Straftäter. Die Frei gelassenen Straftäter werden vom Gericht als höchst gefährlich eingestuft.
Hier der 10 vor 10 Beitrag von gerstern, 4. Mai 2011:
http://www.videoportal.sf.tv/video?id=6007b7bc-0b46-495f-9834-b8d89853d4a9
Wie war schon wieder die Diskussion um die Todesstrafe hier im Forum? Verwahrung = Sicherheit? NEIN! Ist es eben nicht... die einzige Sicherheit ist nur die Todesstrafe.
Neid ist die aufrichtigste Form von Anerkennung