Verwahrung?

ljuba
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 31.07.2004
Beiträge: 227
http://www.blick.ch/news/schweiz/westschweiz/keine-spur-von-sex-verbrecher-jean-louis-b-175607

Also echt, ich frage mich wieder einmal über unsere Gesetze! Ein gefährlicher Häftling bekommt Ausgang obwohl er verwahrt ist, das hat doch nichts mit Verwahrung zu tun? Da wird doch das Volk an der Nase herumgeführt, schliesslich gab es eine Volksinitiative, die auch angenommen wurde.
Aus humanitären Gründen wurde der Ausgang bewilligt, und dann passieren vor lauter Humanismus weitere Morde?

Kein Ereignis ist vollkommen, erst die Erinnerung macht es dazu.
dio
Dabei seit: 11.01.2003
Beiträge: 593
wenn leute eine dumme zeitung lesen müssen sie sich nicht wundern wenn sie keine ahnung haben wie die schweiz so im ganzen funktioniert.
es gibt zwei verwahrungsarten. die eine die du ansprichst ist die lebenslange verwahrung.
der hier wurde nicht dazu verurteilt. die verwahrung erfolgt im normalen strafvollzug, da er da als gemeingefährlich qualifiziert ist.

also bevor du einen link aus der volksverdummenden zeitung weiter verbreitest, informier dich lieber.

klar ist es schlimm das so einer ausbüchst. aber da muss die frage anders gestellt werden. das personal das ihn begleitet hat versagt. nicht das system an sich. aber du verstehst vom vollzug vermutlich rein gar nichts. aber meinst dir eine fundierte meinung dazu bilden zu können. moment. machst du nicht. du postulierst deinen persönlichen emotionalen stammtisch.

kiss my ass
Gelöschter Benutzer
@dio
Sag mal, wie bist du denn drauf, dass du die Themeneröffnerin so runterputzt??? Spiel dich doch nicht so auf! Soll ich dir Links zu seriösen Zeitungen liefern? Das Thema ist doch jetzt in aller Munde. Und auch die Themeneröffnerin darf eine Meinung haben. Wenn sie dabei etwas nicht korrekt verstanden hat, was du ihr ja vorwirfst, kannst du sie doch in anständigem Ton aufklären!
RenaW
Dabei seit: 06.10.2005
Beiträge: 1792
@dio, mich Eva Luna anschliesse. Und das "heile Schweizer Rechtsystem" wie Du es darstellst gibt es auch nicht. Logisch sollten die beiden Beamten auf dem Typen aufpassen. Nur den Ausgang hat die Anstaltsleitung bewilligt. Mindestens die sind genauso mitschuldig wenn dann einer abhaut.
Aber eben wenn man will, kann man alles nur "schwarz/weiss" sehen.
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
- ich bin überzeugt, dass sie ihn in den nächsten tagen wieder "eingefangen" haben.

- p.s. sicherheit: lieber hier als z.b. mexico oder... oder... oder...

-erschreckend, sind all die ermittelten "pädo" unter uns: und, wie hoch wohl die dunkelziffer ist ?

- na ja, und etwas peinlich ist es schon, dass ein ü60 zwei beamten davonlaufen kann...(?)

gruss
Chantilly4
Dabei seit: 15.11.2006
Beiträge: 172
tsts dio, deine beiträge und dein ton war auch schon besser

Zu Deinem Ziel führen Dich eine klare Absicht, Vertrauen und der Erste mutige Schritt!
taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
Beiträge: 1317
@dio

Kannst du mir die beiden Verwahrungsarten erklären?
Ich kenne nur eine Art der Verwahrung (StGB Art. 64) - diese gilt lebenslang, wird alle 2 Jahre überprüft und neu beurteilt.

Es scheint, dass dieser Täter falsch eingeschätzt wurde. Üblicherweise ist es ein sehr langes Szenario, bis ein begleiteter Ausgang bewilligt wird. Besteht nur ein geringes Risiko von Flucht o.ä., wird ein Ausgang nicht bewilligt. Viele Personen sind involviert, die alle ihr ok dazu geben müssen. Bei humanitären Ausgängen ist es so, dass diese Täter keine Aussicht auf gelockerte Ausgänge haben. Wenn man sich vorstellt, dass jmd seit 40 Jahren hinter Mauern lebt ist dies eine Möglichkeit, dem Betreffenden - bei absolut guter Führung - eben aus humanitären Gründen die Möglichkeit zu geben, sich einmal ausserhalb der Mauern bewegen zu dürfen.

Der ganz grosse Teil der Straftäter schätzt die begleiteten Ausgänge - ihnen käme es nie in den Sinn, diese auf irgendeine Art aufs Spiel zu setzen. Solche Fälle wirken sich in der Folge leider (aber auch sehr verständlich) auf verschäfte Massnamen aus, so dass viele Straffällige, die sich absout korrekt verhalten, nicht mehr in den Genuss von Ausgängen kommen.

Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.
Gerdi
Dabei seit: 23.11.2004
Beiträge: 324
Och Mensch, habt ihr schon mal überlegt, wie viele Prozent aller Sexualtäter im Gefängnis sind? Das sind etwa 7%, der Rest läuft frei in der Gegend rum!! Ich denke vor denen muss man Angst haben und nicht vor einem Sträfling, der auf der Flucht ist...
taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
Beiträge: 1317
@Gerdi

Besagter Mann ist nicht zu unterschätzen, ist er doch schon mehrmals auf Hafturlaub rückfällig geworden - und das darf definitv nicht passieren. Die Menschen im Gefängnis werden (psychologisch) begleitet und es darf nicht sein, dass ein Straftäter mehrmals (!) rückfällig wird auf Urlaub! Dies sind erschwerende Fakten die für die Vollzugsplanung berücksichtig werden müssen. Denn kommt es in so einem Fall zum erneuten Rückfall, stellt sich die Arbeit von allen Beteiligten im Justizvollzug in Frage.

Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
@taraxum
was wohl auch nicht zu unterschätzen sein sollte, dass gem. zeitungsbericht, diser häfling es versteht zu "schauspielern" da er sich ja sogar an seiner betreuenden psychologin vergangen hatte.

warum und wieso.... soll den psychologen zustehen, doch einschätzen kann man ja nur das, was der patient/häftling/täter von einem preis gibt -