Verwahrung?

smaragd*
Dabei seit: 17.08.2010
Beiträge: 426
dio:
Ich kenne mich auch nicht so gut aus - aber ist es wirklich richtig, hier dem Begleitpersonal die Schuld zu geben? Ich denke eher, dass die Umstände, unter denen der Ausgang stattgefunden hat, von weiter oben bestimmt wurde. Ebenso die Art, wie und von wem er begleitet wurde.
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
Dann wurde er ein erstes Mal straffällig, anfänglich beschränkte er sich aber auf Vermögensdelikte.

Ex-Frau vergewaltigt

Mit 22 Jahren heiratete er, die Ehe sollte aber nur zwei Jahre dauern. Während dieser Zeit vergewaltigte der Schwerenöter ein erstes Mal. Jean-Louis B. wird zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Haft wird aber in einen psychiatrischen Aufenthalt umgewandelt. Kaum entlassen, begeht er die nächsten Delikte. Er bedroht seine Ex-Frau und vergewaltigt wieder.

Mitte der 70er-Jahre schlagen ihm die Gefängnisärzte vor, sich chemisch kastrieren zu lassen. Jean-Louis B. weigert sich. Er schluckt hingegen Medikamente, die seine Triebe unterbinden sollten. Dann – während seines ersten unbewachten Gefängnisurlaubs – begeht er die unwiderrufbare Tat: Jean-Louis B. vergewaltigt eine 17-Jährige und stopft ihr Steine in den Hals, bis sie stirbt.

Seit 2002 verwahrt

1976 wird er für die bestialische Tat zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Während zehn Jahren darf er das Gefängnis nicht verlassen. Bei seinem ersten bewilligten Ausflug nimmt er den Zug nach Genf, überrascht seine Gefängnispsychologin zuhause und vergewaltigt sie. Dafür wird er zu 15 weiteren Jahren Haft verurteilt.

2002 hatte er die Strafe abgesessen. Jean-Louis B. wird allerdings nicht entlassen, offenbar wurde er noch immer als gefährlich eingestuft. Er wird verwahrt – und ist es noch heute. Und doch befindet er sich derzeit auf freiem Fuss.

ganzer artikel:
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Mit-Analsex-begann-die-Frauenjagd-10029524

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
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@Smile79

Ja, beurteilt werden kann das, was jemand preis gibt. Doch sind wir Psychologen (ich zähle mich dazu) ausgebildet, uns eben nicht "blenden" zu lassen. Zudem gibt es verschiedene Tests, die Beurteilungen unterstützen (z.B. auch Psychopathie).
Zudem sollte meines Erachtens bei einem Straftäter diesen Schweregrades, ein Ausgang wohl möglich sein jedoch unter erhöhten Sicherheitsmassnahmen.

Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.
wolfgang
Dabei seit: 07.11.2008
Beiträge: 2034
Hätte man doch den Herrn 2002 friedlich einschlafen lassen...
Jetzt wird man vielleicht den Hinterbliebenen weiterer Opfer erklären müssen, wieso ein verwahrter Sexualstraftäter auf einem begleiteten Sommerspatziergang abhauen konnte. Der Herr wir als äusserst brutal und gefährlich beschrieben - von Staatsanwaltschaft übrigens.

Neid ist die aufrichtigste Form von Anerkennung