Dann wurde er ein erstes Mal straffällig, anfänglich beschränkte er sich aber auf Vermögensdelikte.
Ex-Frau vergewaltigt
Mit 22 Jahren heiratete er, die Ehe sollte aber nur zwei Jahre dauern. Während dieser Zeit vergewaltigte der Schwerenöter ein erstes Mal. Jean-Louis B. wird zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Haft wird aber in einen psychiatrischen Aufenthalt umgewandelt. Kaum entlassen, begeht er die nächsten Delikte. Er bedroht seine Ex-Frau und vergewaltigt wieder.
Mitte der 70er-Jahre schlagen ihm die Gefängnisärzte vor, sich chemisch kastrieren zu lassen. Jean-Louis B. weigert sich. Er schluckt hingegen Medikamente, die seine Triebe unterbinden sollten. Dann – während seines ersten unbewachten Gefängnisurlaubs – begeht er die unwiderrufbare Tat: Jean-Louis B. vergewaltigt eine 17-Jährige und stopft ihr Steine in den Hals, bis sie stirbt.
Seit 2002 verwahrt
1976 wird er für die bestialische Tat zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Während zehn Jahren darf er das Gefängnis nicht verlassen. Bei seinem ersten bewilligten Ausflug nimmt er den Zug nach Genf, überrascht seine Gefängnispsychologin zuhause und vergewaltigt sie. Dafür wird er zu 15 weiteren Jahren Haft verurteilt.
2002 hatte er die Strafe abgesessen. Jean-Louis B. wird allerdings nicht entlassen, offenbar wurde er noch immer als gefährlich eingestuft. Er wird verwahrt – und ist es noch heute. Und doch befindet er sich derzeit auf freiem Fuss.
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http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Mit-Analsex-begann-die-Frauenjagd-10029524
Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein