Virus - "Ihr PC wurde aus Sicherheitsgründen Gesperrt"

wolfgang
Dabei seit: 07.11.2008
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@ jelena
Doch, die Swisscom sperrt den Internetzugang, wenn sie feststellt dass von einem PC aus Viren oder Spyware verschleudert wird. Ich sehe das relativ häufig. Man wird dann aufgefordert einen Online-Scan von Swisscom (Gratis) zu machen und die angezeigten Schädlinge zu entfernen, oder einen Spezialisten damit zu beauftragen.

Hier, bitte: http://de.swisscom.ch/sandbox/

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GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Wolfgang weiss wies läuft. Es können halt nicht immer alle drauskommen, gell NewMurmi. Hauptsache, du äusserst hier Dinge, die für mich schon unter der Gürtellinie sind.
Gelöschter Benutzer
GabrielA
Wenn ich Dir schreibe, dass ich Dich nicht verstehe, ist das unter der Gürtellinie?

Ja, Wolfgang kommt bei Computerproblemen draus, das habe ich bestimmt nie und nimmer bestritten!

Vielleicht kann Dir Wolfgang ja auch ein Anti-Virenprogramm empfehlen, das seinem Namen gerecht wird, dann wird auch nicht durch eine GV-Einladung oder ein Foto von Freunden ein Virus übertragen!
Blume
Dabei seit: 04.03.2002
Beiträge: 48
Das ist uns auch schon 2 x passiert das swisscom das Internet gesperrt hat. Und sie haben mir auch gesagt das sie mir beim 3.mal dann den Vertrag kündigen. Musste auch den swisscom Viren check machen und das alles neu installieren. War echt mühsam
*paxxie*
ThemenerstellerIn
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@wolfgang
dass Swisscom den Internetzugang sperren kann / könnte, ist schon klar, aber nicht gerade den PC, wie G.A behauptete icon_wink.gif
Gelöschter Benutzer
also ich finds auch unfassbar wegen dem internetanschluss, gahtsno?! das kann erlaubt sich auch nur die swisscom, die spinnen doch. habe ich noch nie gehört sowas
wolfgang
Dabei seit: 07.11.2008
Beiträge: 2034
@ *paxxie*
Es war ja auch an jelena gerichtet, die glaubte Swisscom kann/darf den Internetanschluss nicht sperren und nicht an GabrielaA

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*paxxie*
ThemenerstellerIn
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fisi
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Neue Pflichten für Anbieterinnen von Fernmeldediensten
Spam wird nicht nur verboten: Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten werden auch verpflichtet, Spam zu bekämpfen. Die FDA geben ihren Kunden Zugang zur Telekommunikation und übermitteln Nachrichten. Darum haben sie einen besonderen Einfluss auf die Situation beim Spam, sind aber auch besonders von ihm betroffen. Artikel 45 Absatz 2 und Artikel 45a des Fernmeldegesetzes sowie Artikel 82 und 83 der Fernmeldediensteverordnung regeln ihre Pflichten betreffend Spam. Viele dieser Pflichten werden bereits heute von den meisten Anbieterinnen erfüllt.

Anbieterinnen von Fernmeldediensten müssen:

•ihre Kunden vor Spam schützen, soweit das möglich ist. Dazu dürfen sie Spam filtern;
•verhindern, dass ihre Kunden Spam senden. Dazu dürfen sie dem Kunden auch den Internetanschluss sperren;
•eine Stelle einrichten, die Meldungen über Spam entgegennimmt und diesen Hinweisen auch nachgeht (z.B. eine E-Mail-Adresse spam@anbieterin.ch);
•Auskunft über den Absender von Spam geben, soweit sie das können.


aus:

http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/Newsletter/01315/01750/01756/index.html?lang=de

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.