
mosaik1
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.07.2012
Beiträge: 116
Hallo zäme
Mich nimmt Wunder, wie ihr das gelöst habt. Das "Problem" ist Folgendes: Mein Vater ist 83 Jahre alt. Er ist soweit noch einigermassen gut beieinander, ausser dass er Anzeichen von Alzheimer resp. Demenz zeigt und wohl Anfang Jahr eine Art Streifung hatte. Meine Mutter und er sind offiziell getrennt aber noch verheiratet.
Mein Vater bringt die monatlichen Einzahlungsscheine jeden Monat zur Bank und diese erledigen dann seine Zahlungen. So weit so gut.
Wenn nun jemand einen Unfall hat und nicht mehr zurechnungsfähig ist, kann er ja nicht mehr seine Zahlungen auslösen. Er müsste also jemanden haben, der ihn dann vertritt. Mir wollte er keine Vollmacht über sein reguläres AHV-Konto geben für diesen Fall. Ich denke, dass er evtl. Angst davor hat, dass jemand über ihn bestimmt und er mit einer Vollmacht die Fäden aus der Hand gibt. Oder er will sich nicht damit befassen, dass er sterblich oder verwundbar ist. Vielleicht haperts auch mit dem Vertrauen in mich. Wie auch immer, das ist nicht das Problem. Ich habe einfach Angst, dass ich oder meine Mutter in einem solchen Fall für solche Zahlungen aufkommen muss. Und das vermögen wir beide nicht.
Nun ist mir die Idee gekommen, dass er vielleicht jemanden beauftragen könnte, dies für ihn zu übernehmen falls es soweit kommt. Zum Beispiel eine offizielle Stelle. An wen kann ich mich da wenden? Würde es reichen, dass er eine Fachstelle benennt in einer schriftlichen Erklärung? Oder was gibt es sonst für Möglichkeiten?
Oder gibt es spezielle Vollmachten, die nur in Kraft treten, falls ich beweisen kann, dass mein Vater in einer solchen Situation ist? Das würde in den Augen meines Vaters vielleicht etwas ändern...
mosaik
Mich nimmt Wunder, wie ihr das gelöst habt. Das "Problem" ist Folgendes: Mein Vater ist 83 Jahre alt. Er ist soweit noch einigermassen gut beieinander, ausser dass er Anzeichen von Alzheimer resp. Demenz zeigt und wohl Anfang Jahr eine Art Streifung hatte. Meine Mutter und er sind offiziell getrennt aber noch verheiratet.
Mein Vater bringt die monatlichen Einzahlungsscheine jeden Monat zur Bank und diese erledigen dann seine Zahlungen. So weit so gut.
Wenn nun jemand einen Unfall hat und nicht mehr zurechnungsfähig ist, kann er ja nicht mehr seine Zahlungen auslösen. Er müsste also jemanden haben, der ihn dann vertritt. Mir wollte er keine Vollmacht über sein reguläres AHV-Konto geben für diesen Fall. Ich denke, dass er evtl. Angst davor hat, dass jemand über ihn bestimmt und er mit einer Vollmacht die Fäden aus der Hand gibt. Oder er will sich nicht damit befassen, dass er sterblich oder verwundbar ist. Vielleicht haperts auch mit dem Vertrauen in mich. Wie auch immer, das ist nicht das Problem. Ich habe einfach Angst, dass ich oder meine Mutter in einem solchen Fall für solche Zahlungen aufkommen muss. Und das vermögen wir beide nicht.
Nun ist mir die Idee gekommen, dass er vielleicht jemanden beauftragen könnte, dies für ihn zu übernehmen falls es soweit kommt. Zum Beispiel eine offizielle Stelle. An wen kann ich mich da wenden? Würde es reichen, dass er eine Fachstelle benennt in einer schriftlichen Erklärung? Oder was gibt es sonst für Möglichkeiten?
Oder gibt es spezielle Vollmachten, die nur in Kraft treten, falls ich beweisen kann, dass mein Vater in einer solchen Situation ist? Das würde in den Augen meines Vaters vielleicht etwas ändern...
mosaik
Life is like a box of chocolates. You never know what you get. (Forrest gump)