Vollmacht

mosaik1
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.07.2012
Beiträge: 116
Hallo zäme

Mich nimmt Wunder, wie ihr das gelöst habt. Das "Problem" ist Folgendes: Mein Vater ist 83 Jahre alt. Er ist soweit noch einigermassen gut beieinander, ausser dass er Anzeichen von Alzheimer resp. Demenz zeigt und wohl Anfang Jahr eine Art Streifung hatte. Meine Mutter und er sind offiziell getrennt aber noch verheiratet.
Mein Vater bringt die monatlichen Einzahlungsscheine jeden Monat zur Bank und diese erledigen dann seine Zahlungen. So weit so gut.
Wenn nun jemand einen Unfall hat und nicht mehr zurechnungsfähig ist, kann er ja nicht mehr seine Zahlungen auslösen. Er müsste also jemanden haben, der ihn dann vertritt. Mir wollte er keine Vollmacht über sein reguläres AHV-Konto geben für diesen Fall. Ich denke, dass er evtl. Angst davor hat, dass jemand über ihn bestimmt und er mit einer Vollmacht die Fäden aus der Hand gibt. Oder er will sich nicht damit befassen, dass er sterblich oder verwundbar ist. Vielleicht haperts auch mit dem Vertrauen in mich. Wie auch immer, das ist nicht das Problem. Ich habe einfach Angst, dass ich oder meine Mutter in einem solchen Fall für solche Zahlungen aufkommen muss. Und das vermögen wir beide nicht.

Nun ist mir die Idee gekommen, dass er vielleicht jemanden beauftragen könnte, dies für ihn zu übernehmen falls es soweit kommt. Zum Beispiel eine offizielle Stelle. An wen kann ich mich da wenden? Würde es reichen, dass er eine Fachstelle benennt in einer schriftlichen Erklärung? Oder was gibt es sonst für Möglichkeiten?

Oder gibt es spezielle Vollmachten, die nur in Kraft treten, falls ich beweisen kann, dass mein Vater in einer solchen Situation ist? Das würde in den Augen meines Vaters vielleicht etwas ändern...

mosaik

Life is like a box of chocolates. You never know what you get. (Forrest gump)
hanni6
Dabei seit: 25.03.2004
Beiträge: 669
Auf der Seite von www.pro-senectute.ch gibt es Infos zu diesem Thema (docupass).

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 26.05.2013 um 00:55.]
Victoria1
Dabei seit: 31.01.2007
Beiträge: 134
Hallo mosaik1

Ich kümmere mich um die administrativen und finanziellen Angelegenheiten mehrerer Onkel/Tanten. Bei zwei Personen habe ich eine Generalvollmacht gemacht. Im Internet habe ich bei der Stadt Zürich ein Muster für eine solche Vollmacht gefunden. Zusätzlich muss man noch Vollmachten bei sämtlichen Banken machen, mit denen die Personen Geschäftsbeziehungen haben. Längerfristig habe ich dann auch alle wichtige Post an mich senden lassen, damit nichts verloren ging.

Wenn es um eine Person geht, die auch noch Liegenschaften hat, die zu verwalten sind, ist es besser, die Vollmacht bei einem Notar zu machen. Fürs Grundbuchamt z.B. reicht eine selber geschriebene Vollmacht nicht.

Einer meiner Onkel konnte sich nicht mehr um die finanziellen Angelegenheiten kümmern, wollte aber niemandem eine Vollmacht geben. So ging ich einmal im Monat zu ihm nach Hause, um seine Zahlungen per Zahlungsauftrag zu machen. Er musste dann nur noch unterschreiben. Ich habe dann auch noch Arztrechnungen an die Krankenkasse weitergeleitet, alles in einem Ordner abgelegt, die Steuererklärungen gemacht usw. Wenn er nicht mehr hätte unterschreiben können, wäre ich auf die Gemeinde gegangen und er hätte dann einen Beistand oder Beirat (?) bekommen, der sich um alles gekümmert hätte.

An deiner Stelle würde ich mit dem Vater reden. Ich würde sagen, dass es besser wäre, wenn er dir (oder einer anderen Vertrauensperson) die entsprechenden Vollmachten geben würde, sonst müsste er in einem solchen Fall dann halt einen Beistand haben.

Deine Mutter oder du müssten sicher nicht für seine finanziellen Angelegenheiten aufkommen.

Beraten lassen kannst du dich bei der Pro Senectute oder bei der Wohngemeinde deines Vaters.

Gruss
Victoria1
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
Wie schon geschrieben: Man kann bei der Gemeinde eine Beistandschaft beantragen.

Im Übrigen würde ich unbedingt eine Scheidung in Betracht ziehen, wegen der Unterhaltspflicht. Sollte nämlich dein Vater in ein Pflegeheim müssen, dann könnte dies bedeutende Auswirkungen auf das Einkommen deiner Mutter haben!

LG Pippi <3

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 26.05.2013 um 10:48.]
dido
Dabei seit: 08.03.2002
Beiträge: 462
Eine Bankvollmacht ist nicht mit Vorbehalt oder Auflagen möglich. Aber man könnte sie z.B. auf das AHV-Konto einschränken, dann hat der Bevollmächtigte keinen Zugriff auf Sparkonti? Dein Vater muss ja nur mal umfallen und die Hand im Gips haben, dann kann er nicht mal mehr unterschreiben. Vollmachten machen auch viele junge Leute, um solche Situationen zu vermeiden. Oder man könnte eine Kollektiv-Vollmacht einrichten z.B. für ein Geschwister und Dich gemeinsam, sofern vorhanden?

Für seine eigenen Rechnungen haftet er ja selber und bei Nichtbezahlung kriegt er ja erst mal die Betreibungen. Das wäre ihm ja sicher unangenehm und er möchte sicher nicht, dass Du mit Deinem Geld dann einspringst, bloss weil er z.B. im Spital liegt. Leuchtet ihm das nicht ein?
mosaik1
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.07.2012
Beiträge: 116
Danke euch. Wir sind da etwas eigen in der Familie. Jedem ist seine Unabhängigkeit und absolute Kontrolle über eigene Belange sehr sehr wichtig.
Das mit dem Beistand, der ihm zugewiesen wird wenn ihm etwas passiert, würde unser Problem ja eigentlich regeln, oder?

Pippi: Scheiden wollen sie definitiv nicht.

Dido: Das war auch mein Vorschlag, es wirklich nur auf das AHV-Konto zu beschränken.

Hanni: Da werde ich gerne mal reinschauen.

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KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
Beiträge: 1770
Du hast ihm angeboten, im Falle eines Falles für ihn Verantwortung zu übernehmen. Er will das nicht. Punkt. Du hast das zu akzeptieren, es ist sein Entscheid, sein Leben.
Ich finde es respektlos von dir, hier (und wo noch?) seine Angelegenheiten auszubreiten und zu diskutieren. Würdest du das wollen, dass andere über dich und deine Gesundheit, deine Zahlungsgewohnheiten und deine Vorkehrungen für den Fall dass diskutieren? Sogar Nachforschungen und Möglichkeiten abklären, obwohl du das Angebot abgelehnt hast? Das ist entwürdigend.

Ich würde in einem Gespräch nochmals anbieten, dass er dir eine Vollmacht geben könnte und du nur im Ernstfall und in seinem Sinn davon Gebrauch machen würdest und es dann ihm überlassen, was er damit macht. Ausser er bittet dich abzuklären, was für andere Möglichkeiten es gibt.

Natürlich würde es Sinn machen, wenn er voraus denkt. Das gilt für die meisten von uns, besonders aber für die Alleinstehenden. Es ist aber unser aller Recht selber zu entscheiden, was wir wie wann lösen. Es ist sein Leben, sein Geld, seine Entscheidung. Ein Nein ist ein Nein.
KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
Beiträge: 1770
"mosaik1" schrieb:

Wir sind da etwas eigen in der Familie. Jedem ist seine Unabhängigkeit und absolute Kontrolle über eigene Belange sehr sehr wichtig.


Das passt so gar nicht zu deinen Äusserungen.
giba11
Dabei seit: 06.08.2008
Beiträge: 809
Ja, der Beistand regelt dann die Belange Deines Vaters, wenn er das selber nicht mehr kann.
Aber ob es dann noch in seinem Sinne ist, sei dahin gestellt!

Ich kenne einen Fall, wo der Beistand das Haus des Vaters verkauft hat, wo die Tochter mit ihrer Familie drin wohnte. Die ganze Sache endete dann ganz böse mit einer Zwangsräumung. Ob das wirklich im Sinne des Vaters gewesen wäre, welcher durch fortgeschrittenes Alzheimer nichts mehr davon mitbekam?

Zu Vertrauen und abzugeben ist wohl schon schwierig. Eine Vollmacht jemandem zu erteilen für SEIN Vermögen. Ich für meinen Teil würde wohl lieber die Vollmacht jemandem erteilen, dem ich Vertraue und der weiss, was in meinem Sinne ist. Als einem fremden Beistand, der keine Ahnung hat, was mir wichtig ist. Aber ich habe keine Ahnung, wie ich Mal darüber denken werde, wenn ich Mal so alt sein werde und sich bei mir konkret die Frage stellt.

Bei meinen Grosseltern hat jedenfalls jeweils eins der Kinder die Finanzen geregelt.

Nùme Muet, aus chùnnt guet!