dibidaebi
ThemenerstellerIn
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Weiss jemand von Euch wie das geregelt ist, falls beide also Vater und Mutter gleichzeitig zum Beispiel bei einem Unfall zu schwer verletzt sind oder im schlimmsten falle beide sterben wie das mit der Vormundschaft geregelt ist, also wer sich um die Kinder kümmert? Oder braucht es dazu vom Notar ein schreiben wenn man den Vormund selber bestimmen möchte oder kann man dies auch ohne Notar schriftlich festhalten mit den Menschen den man als Vorstand möchte und diese auch übernehmen würde,mit den Unterschriften von denen?