Waffeninitiative

dio
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Beiträge: 593
eine Fremde

musst du auch nicht el-pe verstehts auch nicht. icon_wink.gif

kiss my ass
RenaW
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@Oldboy, ich versuche mal Deine Frage aus meiner Sicht zu beantworten: es gibt so einige Jäger oder Sportschützen in der Schweiz die ihre Waffen zu Hause haben und verantwortungsvoll damit um gehen. Denen traue ich auch zu, diese Verantwortung zu übernehmen. Ich behaupte sogar, das es sogar ein grossteil der Waffenbesitzer ist, die diese Verantwortung übernehmen.
Auf der anderen Seite werden die Amokschützen nach der Tat immer schon als "Spinner" oder Eigenbrötler beschrieben, wo unter Umständen Probleme hatten. Diese "Spinner" sind der kleinere Teil der Waffenbesitzer.
Ich bin der Meinung, dass man also nicht alle Waffenbesitzer bestrafen kannst, weil ein kleiner Teil sich selber nicht im Griff hat. Man müsste ganz woanders ansetzen, nämlich beim Verhalten der Täter VOR der Tat.
Leider ist hinterher dann vielen aufgefallen, das der Täter sich zwar komisch verhalten hat, nur was tun (z.b. nur schon mal das Gespräch suchen) wollte vorher keiner.
dio
Dabei seit: 11.01.2003
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gg, m-o-m. stimmt.

kiss my ass
dio
Dabei seit: 11.01.2003
Beiträge: 593
el-pe

dann musst du ja eben aus den dir genannten gründen ja dafür sein. weil man ja den waffenbesitz begründen muss. VORHER.

und nein. jäger und sportschützen gehören auch zu denen die in den vorliegenfällen auch schon leute umgebracht haben. also so viel verantwortungsvoller sind die nach deiner argumentationsweise auch nicht.
auch polizisten haben schon ihren partner und/oder partnerin im affekt erschossen. und diese werden im gegensatz zum wehrmann, jäger, sportschützen auch psychologisch besser geschult.
also kannst du deine argumente einpacken und entsorgen. keines verhebt. nirgends. sollte sogar dir aufgehen. wenn nein. auch ein grund erst recht ja zu stimmen, wenn man noch unschlüssig ist. ;p

kiss my ass
RenaW
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Beiträge: 1792
@dio, danke für das Kompliment, da bin ich ja in bester Gesellschaft hier. Denn die Befürworter der Initiative scheinen das Argument, das es nur eine Problemverlagerung ist auch nicht zu verstehen.

@eine Fremde, lies mal die Zeitung, dann weisst Du um was es geht.

@scout, für eine Suizid ist ein Besenstil sicher nicht geeignet, für Suizid gibt es aber leider auch genug andere Mittel als eine Schusswaffe (ich bin sicher mein Onkel hätte sich so oder so umgebracht, weil er den Sinn im Leben nicht mehr sah, leider lag er aber noch 10 Tage im Koma nach dem Kopfschuss bevor er endlich gehen konnte).
Als Mordwaffe scheint aber ein Besenstil durchaus geeignet zu sein.
Gelöschter Benutzer
Linda Priska, mach dir doch bitte die Mühe und lies den untenstehenden Initiativtext, vorallem bezüglich Sportschützen. Obwohl, du wirst ja gar nicht abstimmen, dann lohnen sich die paar Minuten gar nicht.....

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 107 Sachüberschrift und Abs. 1
Sachüberschrift
Kriegsmaterial

1 Aufgehoben
Art. 118a (neu) Schutz vor Waffengewalt

1 Der Bund erlässt Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition. Dazu regelt er den Erwerb, den Besitz, das Tragen, den Gebrauch und das Überlassen von Waffen, Waffenzubehör und Munition.

2 Wer Feuerwaffen und Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen oder überlassen will, muss den Bedarf dafür nachweisen und die erforderlichen Fähigkeiten mitbringen. Das Gesetz regelt die Anforderungen und die Einzelheiten, insbesondere für:

a. Berufe, bei denen sich der Bedarf aus der Aufgabe ergibt;
b. den gewerbsmässigen Handel mit Waffen;
c. das Sportschützenwesen;
d. die Jagd;
e. das Sammeln von Waffen.

3 Besonders gefährliche Waffen, namentlich Seriefeuerwaffen und Vorderschaftrepetierflinten (Pump Action), dürfen nicht zu privaten Zwecken erworben und besessen werden.

4 Die Militärgesetzgebung regelt den Gebrauch von Waffen durch die Angehörigen der Armee. Ausserhalb des Militärdienstes werden die Feuerwaffen der Angehörigen der Armee in gesicherten Räumen der Armee aufbewahrt. Angehörigen der Armee dürfen beim Ausscheiden aus der Armee keine Feuerwaffen überlassen werden. Das Gesetz regelt die Ausnahmen, namentlich für lizenzierte Sportschützen.

5 Der Bund führt ein Register für Feuerwaffen.

6 Er unterstützt die Kantone bei Aktionen zum Einsammeln von Feuerwaffen.

7 Er setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, dass die Verfügbarkeit von Kleinwaffen und leichten Waffen eingeschränkt wird.
Gelöschter Benutzer
@L-P

Nenn mir bitte einen Grund, warum die Armeewaffe zu Hause aufbewahrt werden soll.
eineFremde
Dabei seit: 17.02.2004
Beiträge: 1958
linda-priska, finde ich in der Zeitung den Grund die Waffe daheim haben zu müssen?
RenaW
Dabei seit: 06.10.2005
Beiträge: 1792
@dio, dann sind die Argumente der Befürworter also besser?
Für mich bleibt es eine Problemverlagerung, auch wenn der Tod druch Medis, einen Hammer oder ein Seil wahrscheinlich unspektakulärer sind als mit einer Schusswaffe, das Ergebins bleibt das gleiche: suizid ist suizid, egal wie ich ihn begehe, Mord bleibt Mord egal wie ich ihn begehe und wie viele Menschen ich töte dabei, schuldig mache ich mich auf jeden Fall.
Nur genau das wollen die Befürworter ja nicht hören, deshalb versuchen wahrscheinlich auch so viele hier, meiner Meinung entgegenzuhalten und diese als falsch hinzustellen.
dio
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Beiträge: 593
el-pe

du verstehst das ganze prinzip von problemen angehen überhaupt nicht wa? man fängt mal irgendwo an und macht dann weiter. es wär mal ein erster schritt in die RICHTIGE richtung. und dann geht man das nächste an. schritt für schritt. so funktioniert das in der schweiz am besten. und nicht nur bei uns.
wenn du versuchst alles auf einmal gleichzeitig zu lösen kommst du zu gar nichts.
aber träum weiter in deiner schwarzpulvergeschwärzten dunstwolke die den blick auf das wesentliche zu vernebeln scheint. und zu deinem wohlbefinden sprühe ich noch mit einem fckw freien rosa farbspray da rein. ;p

kiss my ass