@smaragd
bei den Tötungsdelikten handelt es sich bei der grossen Mehrheit um Täter, welche im direkten oder indirekten Umfeld des Opfers sind. Bei 2/3 der nachfolgenden Tötungsdelikte ist der Täter vorab wegen häuslicher Gewalt polizeibekannt. Über diesen "Topf" könnten nur als Beispiel Angebote finanziert werden, welche die Hemmschwelle der künftigen Opfer, den künftigen Täter zu verlassen, auf ein Minimum reduzieren. Ob das z.B. Frauen- und Männer oder Hilfe zur Schaffung einer neuen Existenz an einem anderen Ort ist, wäre durchaus zu diskutieren. Für den verbleibenden Drittel wären Massnahmen zu entwickeln, solche meist psychopathisch veranlagten Personen herausfiltern zu können. Dies könnte z.B. zumindest über bestimmte Tests beim Erwerb eines Waffenerwerbscheins stattfinden, zumal ich meine, dass dafür ein simpler Strafregisterauszug sowie der Bedarfsnachweis über eine Vereinsmitgliedschaft nicht ausreicht.
Auch für Suizidgefährdete muss die Schwelle, sich Hilfe zu holen massiv gesenkt werden. Kommt eine Person in die Phase, in welcher sie vom Suizidgedanken gefangen ist, wirds äusserst schwierig. Deshalb sind hier z.B. Massnahmen, die endlich ermöglichen Depression gesellschaftlich zu akzeptieren statt auszugrenzen, notwendig.
Ich bin sicher, dass Fachpersonen aus den verschiedenen Bereichen jede Menge gute und konstruktive Ideen haben. Sie scheitern aber bisher vorwiegend an den Mitteln, was damit behoben werden könnte.