Waffeninitiative

Gelöschter Benutzer
@GabrielaA

Ich habe ja echt null Ahnung von Waffen, aber eins weiss ich ganz bestimmt: Ein Schuss "kann sich nicht versehentlich lösen", ein Schuss WIRD gelöst.

Den Unfall in Gachnang wollen, sollen und können wir hier nicht diskutieren. Aber ihn zum Anlass nehmen für eine Grundsatzdiskussion.
eineFremde
Dabei seit: 17.02.2004
Beiträge: 1958
ich bin auch eine Polizistentochter, ich habe nie eine Waffe zu Hause zu Gesicht bekommen, behaupte, mein Vater hatte die nie daheim.
Genausowenig wie mein Mann!
Ob das kantonal unterschiedlich geregelt wird?
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@Me too: Sicher, einfach so kann sich kein Schuss lösen, aber versehentlich, wenn jemand ohne es zu wollen, an den Abzug kommt. Deshalb meinte ich, wäre es schon echt gefährlich, eine geladene Waffe frei herumliegen zu lassen/oder an einer Garderobe hängen zu lassen.

Die Waffe könnte auch versehentlich runter fallen, und ein Schuss könnte sich lösen, so habe ich es gemeint.
eineFremde
Dabei seit: 17.02.2004
Beiträge: 1958
ich wurde übrigens im Umgang mit Waffen nie speziell geschult. Eben, weil es ja keine gab (oder so gut versteckt? ich muss direkt mal nachfragen).

Mit dem Hund konnte ich allerdings umgehen, der war definitiv kein Spielzeug. Was ja natürlich ein Tier sowieso niemals sein sollte.
Der war das "Arbeitsgerät" meines Vaters.
Gelöschter Benutzer
@GabrielaA

Moderne Waffen haben eine Fallsicherung.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@metoo
einfach mal zur theorie: die meisten, wenn nicht alle heute verwendeten dienstwaffen, funktionieren ähnlich einer "chäpselipistole". es besteht keine separte sicherung wie früher mit dem sicherungshebel, doch bedarf es einer wesentlich höheren kraft, den abzug zu ziehen. bei einem sturz einer solchen waffe passiert auch ohne sicherung nichts.
konsequenz: ein "zufälliges" auslösen eine schusses ist praktisch ausgeschlossen.

früher waren die waffen mit einem separaten sicherungsriegel ausgerüstet, hatten dagegen jedoch einen sehr leichtgängigen abzug. insofern hatten diese dienstwaffen ein wesentlich höheres risiko, wenn "vergessen" wurde, den sicherungshebel zu bedienen. damit verbunden war auch ein höheres risiko, dass sich ein schuss lösen konnte, was mit der modelländerung minimiert wurde. analog ist die situaiton bei den militärischen dienstpistolen.

ein polizist, zumindest im kanton thurgau, ist ab dem zeitpunkt, in welchem er seine wohnung in uniform verlässt faktisch im dienst. er muss vollständig einsatzbereit sein - also mit geladener waffe. dies gilt insbesondere auch dann, wenn er z.b. nachts (da sind relativ wenige polizisten effektiv auf der strasse) pikett-dienst hat. er kommt also um die waffe zu hause schlicht nicht umhin.
diskutieren könnten wir, ob und was der arbeitgeber staat seinem mitarbeiter zu hause zur verfügung stellt, um seine waffe korrekt aufzubewahren. doch selbst wenn ihm der kanton noch den abschliessbaren waffenschrank stellt - eine absolute sicherheit gegen "übermütige" jugendliche, die sich dann unvermeidlich wissen, wo der schlüssel versteckt ist, gibt es auch dann nicht.
Gelöschter Benutzer
@Angelface

Danke für deine Erläuterungen.

"ein polizist, zumindest im kanton thurgau, ist ab dem zeitpunkt, in welchem er seine wohnung in uniform verlässt faktisch im dienst. er muss vollständig einsatzbereit sein - also mit geladener waffe."

Er muss also Waffe und Munition zu Hause lagern, aber nicht zwingend die geladene Waffe? Egal was der Staat zur Verfügung stellt, man darf ja auch noch selber entscheiden, denn es macht ja einen enormen Unterschied, ob ein Polizist allein stehend ist oder in seinem HH Kinder leben. Wie bei Nicki80 gehört eine geladene Waffe in einem HH mit Kindern ohne Wenn und Aber in einen Tresor mit Zahlencode oder mit Schlüssel, den der Polizist immer auf sich trägt. Da werden wohl gestern ein paar Polizisten(-frauen) aufgerüttelt worden sein und ihr persönliches Konzept überdenken.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@me too
"aber nicht zwingend die geladene waffe"....

wenn er nach hause kommt ist er im dienst. wenn er aus dem haus geht ist er im dienst - in beiden situationen ist verlangt, dass er die geladene waffe bei sicht trägt.
um zu dem von dir beschriebenen zustand, der entladenen waffe zu kommen, müsste er bei jedem nachhause kommen die entladeprozedur und bevor er zum dienst geht die ladeprozedur machen. genau diese bergen aber das erhöhte unfallrisiko. ein grossteil der unfälle geschieht genau bei diesen tätigkeiten. die waffe zu hause zu laden und zu entladen halte ich für massiv gefährlicher, als die geladene waffe z.b. in einem waffenschrank einzuschliessen.

doch wie gesagt: auch dies bietet keine absolute sicherheit. kinder bekommen mit, wo der schlüssel liegt oder welche zahlenkombination verwendet wird. und dass kinder auf die idee kommen können, mal etwas salopp formuliert, unbemerkt beim kollegen mit der dienstwaffe einer polizistin oder eines polizisten angeben zu wollen, ist auch nicht absolut zu verhindern.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Schon wieder!

http://www.blick.ch/news/schweiz/bern/mann-23-erschiesst-freundin-20-mit-armeewaffe-186278

Wie kann es ein Unfall sein, wenn sie streiten und sich dabei "plötzlich ein Schuss löst". Warum braucht er zum streiten mit seiner Freundin eine Waffe?
Gelöschter Benutzer
Danke, Zoe07.