@metoo
einfach mal zur theorie: die meisten, wenn nicht alle heute verwendeten dienstwaffen, funktionieren ähnlich einer "chäpselipistole". es besteht keine separte sicherung wie früher mit dem sicherungshebel, doch bedarf es einer wesentlich höheren kraft, den abzug zu ziehen. bei einem sturz einer solchen waffe passiert auch ohne sicherung nichts.
konsequenz: ein "zufälliges" auslösen eine schusses ist praktisch ausgeschlossen.
früher waren die waffen mit einem separaten sicherungsriegel ausgerüstet, hatten dagegen jedoch einen sehr leichtgängigen abzug. insofern hatten diese dienstwaffen ein wesentlich höheres risiko, wenn "vergessen" wurde, den sicherungshebel zu bedienen. damit verbunden war auch ein höheres risiko, dass sich ein schuss lösen konnte, was mit der modelländerung minimiert wurde. analog ist die situaiton bei den militärischen dienstpistolen.
ein polizist, zumindest im kanton thurgau, ist ab dem zeitpunkt, in welchem er seine wohnung in uniform verlässt faktisch im dienst. er muss vollständig einsatzbereit sein - also mit geladener waffe. dies gilt insbesondere auch dann, wenn er z.b. nachts (da sind relativ wenige polizisten effektiv auf der strasse) pikett-dienst hat. er kommt also um die waffe zu hause schlicht nicht umhin.
diskutieren könnten wir, ob und was der arbeitgeber staat seinem mitarbeiter zu hause zur verfügung stellt, um seine waffe korrekt aufzubewahren. doch selbst wenn ihm der kanton noch den abschliessbaren waffenschrank stellt - eine absolute sicherheit gegen "übermütige" jugendliche, die sich dann unvermeidlich wissen, wo der schlüssel versteckt ist, gibt es auch dann nicht.