@Smile, ich finde nicht, das ich zwei Tötungsdelikte gegeneinander ausspiele. Im Gegenteil, das Ergebnis ist nämlich das selbe: der eine wie der andere Tote ist eben tod. In beiden Fällen müsste das nicht so sein, wäre der Täter nicht ausgerastet.
Ich finde es schlimm, das bei den Tatwaffen so ein Unterschied gemacht wird. Klar ist ein Auto grundsätzlich ein Gebrauchsgegenstand. Nur der Ausdruck "Gebrauchsgegenstand" sagt ja eigentlich schon alles: ein Auto ist zum herumfahren zu gebrauchen, punkt. Ich darf mit einem Auto genausowenig einen Menschen töten wie mit einer Schusswaffe. Das selbe gilt für grosse Küchenmesser wo man jemanden erstechen kann oder ein Kissen wenn ich jemanden ersticke: ein Küchenmesser ist auch dafür gedacht, das ich ausschliesslich Lebensmittel damit zerstückle oder ein Kissen als Kopfunterlage gedacht. Mit einem Messer oder Kissen einen Menschen zu töten ist genauso verboten wie mit einer Schusswaffe.
Ich finde es sehr tragisch, dass so ein Unterschied gemacht wird bei der Tatwaffe. Denn egal wie der Täter sein Opfer umgebracht hat: das Ergebnis bleibt in meinen Augen das gleiche und keiner hat es verdient umgebracht zu werden.