Wann darf ein Jugendlicher alleine wohnen?

GabrielaA
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 5446
Eine junge Dame, ich nenne sie Vreni, gut 17 Jahre alt wurde als Kleinkind von ihrem leiblichen Vater und dessen Frau, die nicht die leibliche Mutter ist, adoptiert und grossgezogen. Die Adoptivmutter starb vor einigen Monaten, der Vater konnte sich nicht mehr um das Kind kümmern. Es passierte zu viel, so dass Vreni erst in ein betreutes Wohnen kam. Dort gefiel es ihr nicht. Sie wohnt jetzt in einer Pflegefamilie, wo sie sich leider auch nicht wohl fühlt.

Vreni geht noch 1 Jahr zur Schule und möchte anschliessend eine Lehre beginnen. Sie hat einen Freund, der noch zu Hause wohnt. Nun würden Vreni und ihr Freund gerne zusammenziehen. Entweder in eine kleine 1-Zimmer-Wohnung, oder Vreni mietet erstmals ein Zimmer.

Ihr Vater zahlt monatlich Unterhalt für sie. Ihre leibliche Mutter könnte ihr ebenfalls finanziell wenig helfen. Bei der leiblichen Mutter wohnen geht nicht, da sie ganz woanders wohnt und auch selber keinen Platz für Vreni hätte.

Nun fürchtet Vreni, dass die Pflegefamilie nicht einverstanden wäre, dass sie dort auszieht und alleine oder mit dem Freund zusammenwohnt.

Gibt es ein Gesetz, das sagt, dass man erst mit Volljährig eine Wohnung/Zimmer mieten darf? Wer müsste alles einverstanden sein, wenn Vreni nun wirklich ausziehen würde?

Kann mir jemand sagen, wo ich Informationen erhalte, oder wer kennt sich damit (gut) aus?
all inclusive
Dabei seit: 03.04.2007
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ich nehme mal an, dass Vreni einen Vormund hat da ja ihre Adoptivmutter verstorben ist und jetzt nur noch der Vater lebt. Wer genau ist denn Sorgeberechtigt? Der Vater, der Vormund, beide? Ohne genauere Angaben ist es schwierig zu sagen, wessen Zustimmung sie braucht.

Nachfragen würde ich bei dem zuständigen Jugendamt, nehme mal an die haben auch die Platzierung in die Pflegefamilie organisiert.

nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
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die Pflegeeltern können nur dann entscheiden, wenn sie auch die Vormundschaft für das Kind haben. nehme aber mal an, das die Vormundschaft beim vater liegt, ev hat sie von der Behörde noch einen beistand, der noch mitreden könnte. würde also mal sagen, das vermutlich der vater entscheiden kann, bezw eben ein behördlicher Vormund/ beistand
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
Das läuft doch ganz bestimmt über die Amtsvormundschaft und die sind somit die Anlaufstelle für Probleme.
Im übrigen finde ich das eine gute Idee, dass die junge Frau nun ihr Leben selber in die Hand nehmen will, in einem Jahr ist sie ja eh volljährig. Mit dem Geld dass die Pflegefamilie für "Vreni" erhält, wird sie locker ihren Unterhalt bestreiten können, vor allem wenn sie mit ihrem Freund zusammenziehen will.
Warum ist zu befürchten, dass die Pflegefamilie nicht einverstanden sein könnte? Wenn die Jugendliche und ihr Wohlergehen im Zentrum steht, müssten sie doch damit einverstanden sein, vor allem, weil sie sich bei ihnen ja nicht wohlfühlt.

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Autor unbekannt.
GabrielaA
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Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Euch allen besten Dank für die Antworten. Vreni habe ich seit vielen Jahren nicht mehr gesehen, dafür stehe ich im engen Kontakt mit ihrer leiblichen Mutter, die mich eben wegen dieser Anglegenheit aufgesucht hat.

Scheinbar läuft nicht alles rund in dieser Pflegefamilie. Vreni durfte mit ihrem Freund und seiner Familie in die Ferien, für 3 Wochen. Sie erhielt 200 Fr. Taschengeld für diese Zeit von der Pflegemutter. Vreni wollte/sollte sich auch noch an den Mahlzeiten bei der Familie beteiligen.
Oder: In den Sommerferien war abgemacht, dass Vreni ein paar Tage bei ihrer Mutter verbringt. Nach diesen paar Tagen wäre Vreni gerne länger geblieben, doch die Pflegemutter bestand darauf, dass Vreni wieder zurückkommt. Das wäre ursprünglich so abgemacht gewesen.

Wie das mit dem Sorgerecht ist, weiss ich nicht genau. Werde der Mutter raten, dass sie und Vreni gemeinsam mit dem Jugendamt oder mit den Ansprechpersonen Kontakt aufnehmen, mit denen sie in letzter Zeit und in all den letzten Jahren in Kontakt waren. Die können ihr garantiert sagen, was es für Möglichkeiten gibt.

GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Inzwischen habe ich mehr Infos erhalten:
Das Sorgerecht für Vreni hat ihr Vater und die Pflegefamilie, mit der ein Vertrag gemacht wurde. Das Jugendamt hat Vreni in dieser Familie plaziert, nachdem es ihr in diesem Art Wohnheim nicht gefallen hat.

Ihr Vater bezahlt 1200.00 Fr. monatlich Unterhalt. Dieses Geld erhält alles die Pflegefamilie. Vreni erhält davon 60 Fr. Taschengeld monatlich. Damit muss sie alles, was sie möchte finanzieren: Kosmetik, Musik, Zeitschriften, Haarspray, etc. Als Vreni kürzlich neue Turnschuhe bekam, nachdem die alten fast auseinander fielen, meinte die Pflegemutter, das wäre nun grad das Weihnachtsgeschenk, weil die über 60 Fr. kosteten.

Die Pflegemutter möchte, dass Vreni für sie wie ein eigenes Kind wird. Sie schreibt ihr alles vor, will mit ihr Sport treiben, dort hingehen, etc. Wenn Vreni das (verständlicherweise) nicht will, reagiert sie beleidigt.

Das Jugendamt ist über all das informiert, findet jedoch, Vreni soll sich nicht beklagen, sie hätte es ja gut dort.

Ich riet Vrenis Mutter, dass Vreni mal beim Psychiater, wo sie nach dem Tod ihrer Adoptivmutter war, ein Gutachten machen lässt. Wie gross ist der "Leidensdruck" für Vreni in der Pflegefamilie, ist sie von der geistigen Entwicklung im Stande, in einigen Monaten oder früher, allenfalls alleine zu wohnen, etc.

Gemäss Jugendamt finden 2x jährlich Gespräche mit Jugendamt, Vreni und ihrem Vater statt. Der Vater hat jedoch keine Lust dort hin zu gehen. Da meinte das Jugendamt, so würden sie halt das Gespräch beim Vater zu Hause machen. Vreni möchte jedoch um keinen Preis mehr ins Haus vom Vater. Kann sie verlangen, dass das Gespräch an einem neutralen Ort stattfindet?

So, nun habe ich doch einiges aufgeschrieben, vielleicht kann mir jemand dazu Auskunft geben.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
Das was du beschreibst über diese Pflegefamilie finde ich jetzt überhaupt nicht so schlimm, als dass es sich lohnen würde, wegen einem Jahr noch einen Sturm im Wasserglas zu veranstalten. Vielleicht soll Vreni halt jetzt lernen, mal durchzubeissen. Sie wird nicht überall im Leben sagen können was ihr passt und was nicht. An deiner Stelle würde ich mich nicht weiter in diese Geschichte einmischen, es sind genügend Stellen involviert.
Zu den Finanzen. 1200.- im Monat für die Pflegefamilie sind nicht viel...Ich habe da schon von gaaanz anderen Beträgen gehört.



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Autor unbekannt.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
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noch was zum Taschengeld: dieser Betrag ist sogar höher als von der Budgetberatungsstelle empfohlen im letzten Schuljahr. Wenn sie mehr braucht, muss sie halt einen Ferienjob oder so annehmen wie andere Jugendliche auch.

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Autor unbekannt.
GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Danke, Universum für die Antwort.
Genau diese Antwort, betr. Durchbeissen habe ich Vrenis Mutter auch gesagt. Vreni selber kenne ich gar nicht. Ich habe sie vor einigen Jahren, noch als Mädchen zuletzt gesehen.

Klar, Vrenis Mutter leidet. Vreni drehe fast durch, sie halte es kaum aus. Ich erklärte ihr (Mutter), dass es seitens Jugendamt kein Handlungsbedarf besteht. Vreni werde dort vielleicht etwas "erdrückt", doch es besteht vom Gesetz her kein Grund zum Wechseln. Zudem Vreni erst in der betreuten Wohngruppe war, es ihr dort nicht gefiel, und nun möchte sie schon wieder wechseln. Wer sagt, dass die neue Pflegefamilie besser ist?

Ich riet, dass Vreni sich zum Ziel setzt, einen guten Schulabschluss zu machen, eine Lehrstelle auf 2014 zu finden und dann die Möglichkeit zum Ausziehen in erwägt. Jetzt hat sie genügend Zeit darauf hinzuarbeiten.

Danke auch für den Tipp mit dem Taschengeld. Ich habe soeben nachgerechnet, und unser 15-Jähriger erhält einiges weniger. Doch er bekommt von uns recht viel bezahlt, ist selber sparsam und zu Geburtstagen, Weihnachten oder auch nur so, erhält er immer mal wieder einen Zustupf.

Gross einmischen werde ich mich nicht. Ich habe der Mutter versprochen, dass ich abkläre, was es rechtlich gesehen braucht, damit Vreni (spätestens mit 1icon_cool.gif ausziehen darf.