man sagt "derjenige der die obhut über die kinder hat"

(dddoüdkh weisch)
der darf bestimmen in welcher gemeinde das kind wohnen soll, gemäss beispiel. also beim dddoüdkh. konkret: der elternteil, der die obhut hat, darf mit dem kind wohnen wo er will.
wenn das kind sich nun nicht beim elternteil aufhält der die obhut hat, sondern bei dem elternteil der ein besuchsrecht hat, dann darf der elternteil der die obhut hat nicht bestimmen wo die beiden sind.
aber eben. das ist alles extra offen gehalten, wie unsere gesetzgebung überhaupt, und das ist auch was unsere gesetzgebung zu einer guten gesetzgebung macht. wenn nämlich jemand guten grund hat, nicht einverstanden zu sein mit dem aufenthaltsort seiner kinder, dann kann er auf den tisch hauen und verschiedene mittel ergreifen um das durchzusetzen. aber das ist schwierig und das ist auch gut so, sonst würden die meist streitenden eltern die gerichte wegen jedem hühnerschiss bemühen