Was beinhaltet das Obhutsrecht?

Gelöschter Benutzer
ja es wird noch viel geredet
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
Obhutsrecht ist ein gültiger Begriff Jelena

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Gelöschter Benutzer
http://www.gerichte-zh.ch/ZRP/zuerich.nsf/0/9cb129514e9c828ec1256fd2003351b6/$FILE/Obhut.htm



Elterliche Obhut

Diagramm Die Obhut ist Teil der elterlichen Sorge und umfasst die tägliche Betreuung und Pflege des Kindes sowie die Befugnis, über den Aufenthaltsort des Kindes zu entscheiden (Art. 301 ZGB sowie Art. 25 ZGB).

Beispiel: Der Inhaber der Obhut entscheidet, in welcher Gemeinde das Kind leben soll.

Während der Ehe üben die Eltern die Obhut gemeinsam aus. Die Obhut kann jedoch durch richterlichen Entscheid oder durch Entscheid der Vormundschaftsbehörde von der elterlichen Sorge getrennt und einem Elternteil alleine zugesprochen werden. Bei einer gerichtlichen Regelung des Getrenntlebens im Rahmen eines Eheschutzverfahrens (Art. 176 Abs. 3 ZGB) wird meist nur die Obhut einem Elternteil alleine übertragen. Die übrigen Elemente der elterlichen Sorge bleiben wegen des vorübergehenden Charakters von Eheschutzmassnahmen in der gemeinsamen Verantwortung der Eltern, soweit das Kindeswohl dies zulässt.
Gelöschter Benutzer
nur weil noch viel falsche begriffe verwendet werden sind sie nicht richtiger. es hilft, den begriff verstehen, wenn man sich klar ist, dass es nicht "ein recht" ist, wie das arbeitsrecht, mit bestandteilen die man einklagen kann
Barbabottine
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 1387
Danke Jelena!

Wenn der/die Obhütende (oder wie sagt man dann?! icon_biggrin.gif) den Aufenthaltsort bestimmen kann, dann kann er, theoretisch, sicher auch bestimmen, wer sein Kind betreut.

An it harm none do what ye will
Gelöschter Benutzer
man sagt "derjenige der die obhut über die kinder hat" icon_biggrin.gif (dddoüdkh weisch)

der darf bestimmen in welcher gemeinde das kind wohnen soll, gemäss beispiel. also beim dddoüdkh. konkret: der elternteil, der die obhut hat, darf mit dem kind wohnen wo er will.

wenn das kind sich nun nicht beim elternteil aufhält der die obhut hat, sondern bei dem elternteil der ein besuchsrecht hat, dann darf der elternteil der die obhut hat nicht bestimmen wo die beiden sind.

aber eben. das ist alles extra offen gehalten, wie unsere gesetzgebung überhaupt, und das ist auch was unsere gesetzgebung zu einer guten gesetzgebung macht. wenn nämlich jemand guten grund hat, nicht einverstanden zu sein mit dem aufenthaltsort seiner kinder, dann kann er auf den tisch hauen und verschiedene mittel ergreifen um das durchzusetzen. aber das ist schwierig und das ist auch gut so, sonst würden die meist streitenden eltern die gerichte wegen jedem hühnerschiss bemühen
Barbabottine
ThemenerstellerIn
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dddoüdkh icon_biggrin.gif

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