Was beinhaltet das Obhutsrecht?

Barbabottine
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1387
Wo kann ich nachlesen, was das Obhutsrecht beinhaltet? Was es vom Sorgerecht unterscheidet?

Die Beobachterseiten hab ich schon gelesen icon_smile.gif.

Konkret geht es um die Frage ob der/die Obhutsberechtigte bestimmen darf von wem das Kind betreut wird in der Zeit, die es beim anderen Elternteil verbringt. Darf der/die Obhutsberechtigte sagen, ich bin nicht einverstanden mit der Betreuungsperson, die Betreuung durch diese sozusagen verbieten?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

An it harm none do what ye will
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
Also einen genauen § und somit eine nagelsichere Antwort kann ich dir nicht geben. Das müsste ich erst erfragen.

Aber meiner Meinung nach hat der Obhutsberechtigte dazu keine Befugnis. Beim gemeinsamen Sorgercht kann man miteinander diskutieren und Empfehlungen abgeben. Aber jeder Elternteil ist frei, selber zu entscheiden, wer das Kind betreut.

Oh je, wenn wir in der Schweiz auch das Aufenthaltbestimmungrecht hätten wie in Deutschland, dann prost .... würden Scheidungsverhandlungen noch länger dauern

Wenn aber das Kindswohl gefährdet ist, dann ist der Weg über Behörden / Polzei nötig.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Barbabottine
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.06.2010
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Du sagst es: man kann. Nur wenn es der einen Partei einfach nur ums Prinzip geht, wirds eben schwierig. icon_smile.gif.

Danke für die Antwort.

An it harm none do what ye will
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
Im Prinzip ist es egal, wer das Kind betreut, solange es dem Kind gut geht.

Kannst du deine Frage sonst genauer erklären? Was ist negtiv an diesem Prinzip?

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Barbabottine
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1387
nein nicht an diesem Prinzip icon_smile.gif. Es ist negativ, wenn jemand schwierig tut nicht um der Sache willen und mit richtigen Gründen sondern einfach weil derjeinige mal etwas schwierig tun will und auch mal was sagen will. Dabei wärs ja so gut gelaufen davor. naja. item. es geht nur darum ob der/die Obhutsberechtigte da was sagen darf oder nicht.

Es gibt eben beide Antworten, die einen sagen ja, der/die Obuhtsberechtigte darf die anderen nein.

An it harm none do what ye will
Happy Teacher
Dabei seit: 04.09.2009
Beiträge: 440
Mein Ex und ich haben das gemeinsame Sorgerecht.
Wenn die Kinder bei mir sind, entscheide ich, von wem und wo sie fremdbetreut werden.
Sind die Kinder beim Papi, kann er frei entscheiden. Dann trägt auch er ja die volle Verantwortung für die beiden.

Ist nicht immer einfach, das gegenseitig voll zu akzeptieren, aber man lernt es und dann geht es leichter.

Lächle, und die Welt lächelt zurück.
Barbabottine
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1387
Es geht nicht darum, ob man sich einig wird. Das ist mir klar, es ging lediglich darum ob der/die Obhutsberechtigte bestimmen darf (per Gesetz) wer das Kind betreut oder ob das nicht so ist.

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Gelöschter Benutzer
es gibt kein obhutsrecht. obhut über die kinder hat man, wenn die kinder bei einem wohnen.

wer was bestimmen darf ist alles nicht so regementiert, das wäre doch am leben vorbei. man muss sich nach einer trennung damit abfinden, dass man es besser hat, je besser man es hat icon_wink.gif wenn einer schwierig tun will kann er das, punkt. der, der schwierig tun will muss damit rechnen, dass das ein eigentor wird, denn den kindern tut man nie einen gefallen wenn man schwierig tut. also, selbst wenn man guten grund hat, muss man sich gut überlegen ob man schwierig tun will. jeder kampf gegen einander erfordert viel energie, die man lieber anders einsetzen würde. es gibt verschiedene mittel die man nützen kann (beistand, vb, anzeigen, durchstieren), aber eben... einigung bringt einen am ehesten weiter
Gelöschter Benutzer
also in deinem fall: egal welcher elternteil drein reden will bei der fremdbetreuung, er kann das. drein reden. danach richten muss sich keiner. will man das durchboxen: womit denn? polizeilich? kinderbetreung ist ja kein verbrechen. man kann es bei der vb probieren, aber die lassen sich nur auf regelungen ein, die voraussichtlich ewig verheben, weil die auch nicht permanent die leute auf der matten haben wollen. ein beistand kann hilfreich sein sich zu einigen, aber stellt auch keine regeln neu auf, selbständig, und selbst wenn: wenn einer die abgemachten oder aufgedrückten regelungen nicht einhält verhaftet ihn keiner
Barbabottine
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1387
Danke Jelena. Anscheinend wird es trotzdem oft so genannt.

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