Was habt ihr für eine Meinung zu meinem Problem?

Gelöschter Benutzer
Liebe Chippsy,

Ich sags Dir nochmals. Ich hatte leider ein ähnliches Problem. Mach unbedingt alles schriftlich in Ordnung, mit einem Notar, sonst kann es wirklich noch viel schlimmer kommen für Dich und Deine Kinder.

Dass nichts Schriftliches für die 40'000.- vor 15 Jahren da ist, ist schon eine blöde Situation für alle. Mach es nicht noch schlimmer.
bubble36
Dabei seit: 31.01.2003
Beiträge: 730
Er könnte ja auch auf seinem Eigenheim die Hypothek aufstocken. Ich würde das vor allem zuerst mit den Geschwistern anschauen und denen allenfalls einen Teil versprechen, falls beim erben nicht gleich viel für alle da wäre.

Und jetzt weiss ich auch wieder wieso ich kein Erbvorzug, Geldgeschenk wollte.
Wenn nicht jetzt
Dabei seit: 27.02.2012
Beiträge: 165
Die Sache ist verworren. Am besten macht ihr einen runden Tisch mit allen Beteiligten (Eltern und Kinder) und einem juristischen Berater und klärt die Situation auf. Das würde ich als Grundbedingung stellen, aber auch signalisieren, dass du zu einer teilweisen Rückzahlung bereit bist, wenn die Dinge klar und offen liegen. Mach deinem Vater klar, dass das sowieso immer schriftlich geregelt werden soll, auch im Hinblick auf die spätere Erbteilung. Er möchte ja wohl auch nicht, dass seine Kinder nach seinem Tod Streit kriegen wegen der Erbschaft. Fakten klar auf den Tisch und schriftlich festhalten, wer was von wem und wie das in der Erbschaft dann abgegolten wird (Teuerungsausgleich ja oder nein).
Ansage von dir: Klare Verhältnisse, schriftliche Abmachungen mit allen Beteiligten und sonst fliesst keine Kohle. Ende der Diskussion.
Nicht beantwortet hast du meine Frage nach der Amortisation. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du 15 Jahre nach dem Hauskauf nicht in der Lage bist, 20'000 oder 30'000 Fr. rauszuziehen und grad von Verkaufen sprechen musst. Betrachtet man das Geld nicht als Erbvorbezug, sondern als Darlehen, dann war das 15 Jahre zinslos und sogesehen eine grosszügige Geste deines Vaters. Vielleicht braucht er das Geld wirklich, aber dann soll er die Fakten klar auf den Tisch legen und sich erklären.
electra
Dabei seit: 09.02.2004
Beiträge: 124
@bubble: also ich würde nie jemandem versprechen, ihm Geld zu geben, und auch niemandem empfehlen, dies zu tun. Das einzige, was wirklich nützt, ist ein hieb- und stichfester Vertrag. Man muss schriftlich und beglaubigt vorlegen können, wer wieviel und in welcher Form bezogen hat. Wenn Chippsey das Geld als Darlehen bekommen hat, schuldet sie es ihren Eltern (ob mit oder ohne Zins, ob mit oder ohne Rückzahlungsabmachung, etc.). Wenn sie das Geld als Schenkung oder Erbvorbezug erhalten hat, hätte sie es ev. (je nach Kanton und Betrag) versteuern müssen. Aber das Problem ist, dass alles unter der Hand gemacht wurde und juristisch nichts "verhebet".
pommes
Dabei seit: 09.05.2007
Beiträge: 357
Würde auch mal erst abklären, wie viel Deine Geschwister schon bekommen haben, und Dich dan bei einem Anwalt beraten lassen. Das musst Du Deinem Vater nicht auf die Nase binden. Währe aber auch skeptisch wenn er schon sagt, die Mütter dürfe nichts bekommen weil sie eben verschwenderisch sei. Was die Mutter schlussendlich mit ihrem Teil anstellt, muss ihn nicht interessieren.