Was habt ihr für eine Meinung zu meinem Problem?

Chippsy
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 16.06.2007
Beiträge: 61
Wir sind vier Geschwister und meine Eltern haben vor 15 Jahren gesagt, dass sie jedem von uns Kinder Fr. 40'000.-- geben möchten, damit sich jedes den Traum vom Eigenheim erfüllen kann. Für mich persönlich war es nie ein Traum, aber ein Eigenheim war die Bedingung. Da ich bereits verheiratet war und schwanger war, bekam ich als erste das Geld. In den 15 Jahren ist viel passiert, meine Eltern sind zerstritten, dieses Jahr kommt die Scheidung. Jetzt kam mein Vater zu mir und meinte, es sei ihm unmöglich, jedem Kind diesen Betrag zu übergeben, aus diesem Grund möchte er, dass wir Fr. 30'000.-- retournieren. Am einfachsten sei es, wenn wir es über die Hypothek machen. Die anderen Geschwister haben teilweise das Geld schon erhalten, aber ich als einzige den vollen Betrag. Bei der Bank waren wir schon, und so einfach wird es leider nicht. Was meint ihr zu dem Verhalten meines Vaters?
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Nein, der Erbvorbezug kann von den Eltern nicht wieder zurückgefordert werden. Ausnahme: Die Eltern hätten sich die Rückzahlung für den Scheidungsfall ausbedungen. Welche Eltern aber tun das schon?

Zitat aus dem Beobachter:

http://www.beobachter.ch/familie/artikel/erbvorbezug_wem-gehoert-das-geld-der-eltern/

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
queenie
Dabei seit: 21.05.2002
Beiträge: 632
Eine Rückzahlung wird doch erst dann fällig, wenn es zum Erbgang kommt. Also erst, wenn Deine Eltern gestorben sind. Dann können Deine Geschwister Anspruch geltend machen, und Du musst einen Ausgleich zahlen.
Meiner Meinung nach bist Du nicht verpflichtet, ein Geschenk zurückzugeben, nur weil Deine Geschwister nicht das Gleiche erhalten haben. Ich finde das bescheuert, dass ihr den Preis für den Ehekrach der Eltern bezahlen sollt. Was kannst DU dafür, dass sie ihr Versprechen nicht einhalten können?
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
zurückverlangen kann er einen erbvorbezug oder eine schenkung nicht. aber im erbfall wirst du gegenüber deinen geschwistern ausgleichspflichtig, ausser euer vater würde dies explizit ausnehmen.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Maya1
Dabei seit: 05.11.2007
Beiträge: 626
Ich finde das Verhalten deines Vaters alles andere als i.O.. Da mir aber der Frieden innerhalb der Geschwister wichtig wäre, würde ich mich mit ihnen in Verbindung setzen und darauf achten, dass alle in etwa geichviel Geld erhalten. Dem Vater würde ich aber nichts zurückgeben.
Chippsy
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 16.06.2007
Beiträge: 61
Ich vermute ganz stark, dass er selber etwas Geldprobleme hat und gewisse Zahlungen jetzt fällig sind. Meine anderen Geschwister selber hätten absolut kein Problem, wenn sie das Geld später erhalten würden. Ich habe irgendwie Mühe damit, dass uns das Geld vor 15 Jahren geschenkt wurde, und jetzt will er Fr. 30'000.-- zurück. Und für ihn ist sonnenklar, dass er das Geld zurückverlangen darf, dass sich seine Lebenssituation geändert hat. Mein Problem ist, er ist mein Vater!!!! Ich kann doch nicht sagen, nein, das Geld gebe ich dir nicht zurück! Damit erkläre ich ihm den Krieg und auf das habe ich keine Lust. Aber diese Forderung wird für uns auch nicht so einfach sein zu erfüllen. Vorallem meinte er noch, ob ich denn in all den Jahren nie ein schlechtes Gewissen gehabt hätte, ich hätte ja ahnen können, dass die anderen Geschwister noch nicht alles Geld bekommen hätte. Irgendwie bin ich wütend, aber noch mehr enttäuscht und traurig. Denn ich hätte meinen Vater nie so eingeschätzt.
biju
Dabei seit: 23.02.2005
Beiträge: 121
Der Mutter gehörte vermutlich die Hälfte des vorgezogenen Betrages, also würde ihr auch ein Teil der Retoure zustehen im Fall der Fälle.
@Promedan
Dabei seit: 28.07.2011
Beiträge: 342
Dein Papa ist in Geldnot und hat Dir 40'000 CHF geschenkt. Gesetzlich bist Du nicht verpflichtet. Moralisch.... Das musst Du mit Dir selbst ausmachen.

Ich würde meinem Vater sofort helfen wenn ich die Möglichkeit habe, ohne wenn und aber.

Zum Verhalten Deines Vaters gibt es nichts zu sagen, aber zu Deinem! Das Du so eine Frage öffentlich stellst, sagt viel aus.
biju
Dabei seit: 23.02.2005
Beiträge: 121
hast du die Bedingung für das Geld erfüllt, den Hausbau?
Wenn nicht und wenn du das verlangte Geld hast würde ich es zurückgeben. Einfach damit du das Kapitel abschließen kannst.
joselyne
Dabei seit: 21.08.2010
Beiträge: 156
Sehe es wie @Promedan.