Was habt Ihr geregelt falls Ihr gerade jetzt sterben würdet?

watoto
Dabei seit: 13.02.2006
Beiträge: 134
wir haben auch nichs geregelt, ausser das unser sparkonto jetzt auf beide namen lautet. eine vollmacht reicht nicht aus. wenn es nicht auch auf den namen des lebenden partners lautet, kann es eine ganze weile dauern, bis man zugriff hat. wir haben das per zufall herausgefunden, als wir wegen was anderem auf der bank waren. wir werden demnächst auch das lohnkonto auf beide namen laufen lassen.

@mauserl
nützt in dem fall also nichts, wenn dein mann alle codes etc. weiss.
watoto
Dabei seit: 13.02.2006
Beiträge: 134
eleni liefert ja grad das beispiel dafür.
ljuba
Dabei seit: 31.07.2004
Beiträge: 227
Ich habe mir darüber auch schon Gedanken gemacht. Eine Freundin von mir ist AE und hat ein Testament geschrieben dass das Kind im Falle ihres Todes zu ihren Eltern kommt. Nur leider ist das keine Garantie, die Vormundschaftsbehörde regelt das.
Aber ich denke so falsch ist es nicht, auch bei Ehepaaren was watoto zum Beispiel schreibt. Ich denke wenn ein geliebter Mensch stirbt ist das schon Schock und Problem genug und dann ist man froh hat man nicht noch andere Probleme auch noch.

Kein Ereignis ist vollkommen, erst die Erinnerung macht es dazu.
susi
Dabei seit: 07.01.2002
Beiträge: 583
Ehe-Erbvertrag
patientenverfügung
Regelung für die Kinder sollten wir beide zusammen sterben.

Gerade einen ehe- erbvertrag finde ich sehr wichtig.
ich möchte ja nicht aus dem haus, nur weil ich die Kinder auszahlen muss (niemand kann eine Garantie abgeben, dass die Kinder von sich aus auf das erbe warten wenn sie volljährig sind)

In jeder Minute die man mit Ärger verbringt, versäumt man 60 glückliche Sekunden
und jetzt
Dabei seit: 27.09.2011
Beiträge: 34
@eleni
Das muss aber nicht so sein - Mein Mann hatte auch ein Konto, das nur auf ihn lautete. Ich hatte nur Bezugsrecht. - Das E-Banking wurde zwar per sofort gesperrt. Ich bekomme aber am Schalter Geld und Zahlungen muss ich einfach vorbei bringen.
Säm
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 16.10.2002
Beiträge: 197
Ich finde es kommt doch nicht darauf an ob man gehen möchte...
es könnte jederzeit jeden von uns treffen.

Ich dachte mehr so daran vielleicht auch einen Abschiedsbrief
zu hinterlassen für die Menschen die man liebt damit sie das nochmals
ganz deutlich erfahren. Ev. Gedanken wie ich zum Tod stehe damit
sie sich keine "Sorgen" machen...
Ach, keine Ahnung!
Als meine Freundin starb hatte sie das gemacht. An Ihrer Beerdigung
wurde vorgelesen was sie festhielt. Menschen wurden aufgezählt und
sie bedankte sich ein letztes mal für die gemeinsame Zeit... war ganz schön.

Ich möchte vorallem auch das meine Kinder gut versorgt sind und wissen
das ich sie über alles liebte ich glaube das werde ich so mal festhalten.

Wo habt Ihr die Papiere deponiert?

Lächle und es kehrt zu Dir zurück!!
bike11
Dabei seit: 27.03.2005
Beiträge: 53
Muss man so einen Ehe-Erbvertrag auf der Gemeinde beglaubigen lassen? Wo wird er aufbewahrt? Ist es nicht so,dass man die Kinder erst ausbezahlen muss,wenn sie Volljährig sind? Bei minderjährigen Kindern gehört das Geld dem überlebenden Ehepartner? Wenn der Ehepartner jetzt stirbt (Kinder sind minderjährig) bekommen sie dann Geld wenn sie Volljährig sind?
Viele Fragen....
weiss jemand Antwort???
Hockeymami
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 103
Zahlungen können der Bank vorbeigebracht werden und diese Zahlen dann ab Konto des Verstorbenen. Bei einigen Banken kann man auch Geld abheben, sofern sich dies im normalen Rahmen bewegt. Also, nix mit Porsche kauf icon_smile.gif.

Nein, im ernst. Neben dem Ehe-/Erbvertrag habe ich ein Konto welches auf meinen Namen läuft und genug Geld darauf hat, dass ich für die erste Zeit gut leben kann und auch alle anfallanden Kosten (Kremation, Beerdigung, usw.) zahlen könnte. Bis die Konten wieder frei gegeben werden, dauert es im Normalfall ca. 3 Monate ab Testamentseröffnung (wurde mir gesagt).

Es gibt übrigens vom Boabachter ein sehr gutes Buch über dieses Thema.
Beobachter, Letzte Dinge, ISBN 978 3 85569 463 1.
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Ich habe kurz nach der Scheidung ein Testament von einem Notar aufsezten lassen.
Ich wollte verhindern, dass mein Ex Zugriff auf meine Wohnung und mein Geld bekommt, da er es fast siche für sich gebraucht hätte.

Habe dort gerelgelt wer der Willensvollstrecker sein soll und wie ich beerdigt sein will. Ebenfalls steht die Patientenverfügung dort drin.

Nicht geregelt habe ich wohin mein Sohn gehen sollte. Da es ersten nur ein Wunsch ist und ich zweitens niemanden habe, zu dem ich ihn schicken würde, ausser dem Vater.

Nun ist mein Ex seit 3 Jahren tot und somit entfällt der halt auch.

Das Testament liegt auch auf der Gemeinde.

Ich werde noch jetzt ein paar Aenderungen machen und meinen Freund als WIllensvollstrecker einsetzten. Und ich werde ihm für mich und für meinen Sohn eine Patientenverfügung geben, damit er, wenn es nötig wäre, entscheiden kann was mit uns passieren müsste.

Gerade bei nicht verheirateten Partner finde ich es wichtig, dass man gegenseitig mind. eine Patientenverfügung hat, sonst kann es nämlich vorkommen, dass einer im Spital ist un der andere überhaupt nicht informiert wird. Das will ich verhindern.
spicki
Dabei seit: 02.12.2004
Beiträge: 1428
@bike

Ich würde sagen ohne Ehe/Erbvertrag, wenn denn Erbe vorhanden ist bekommen die Kinder einen Vormund.
"Erben" tun in meinen Augen die Kinder in jedem Alter.

*ooohmmm*