Wem gehört der Hund

jeruscha
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 30.12.2003
Beiträge: 1196
Habe eine Frage meine Freundin betreffend: sie hat sich leider vor einiger Zeit in den falschen Typen verliebt, er zog bei ihr ein (Haus gehört ihr und ihrem Noch-Ehemann gemeinsam), vor einem Jahr haben sie einen Hund gekauft, bezahlt hat sie ihn, ebenso hat sie den Unterhalt des Hundes finanziert (ihr "Typ" hat kein geregeltes Einkommen).
Jedenfalls hat sie sich vor drei Monaten von dem Kerl getrennt und versucht ihn seither erfolglos aus ihrem Haus zu bekommen.
Scheinbar chancenlos.
Obschon sie mehrfach bedroht wurde (mündlich und schriftlich, er sie und ihren gesamten Bekanntenkreis - auch mich und meine Familie- stalkt, ebenfalls wurde sie on ihm schon gewürgt und geschüttelt. Polizei wurde gerufen, sie ist unterdessen sicherheitshalber aus ihrem Haus ausgezogen.
Nun nach einem erneuten Polizeieinsatz hat er sich bereit erklärt am Sonntag auszuziehen, unter einer Bedingung: er bekommt den Hund!
Die Polizei drängte sie dazu dem zuzustimmen. Was sie dann auch tat, mit der Gewissheit dass der Hund bei ihm nicht gut hat.
Was gibt es rechtlich für Optionen? Eine von ihr aufgesuchte Anwältin ist der Meinung "da könne man halt nicht viel machen, und es sei ja nur ein Hund"
yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
Wenn sie den Hund bezahlt hat, müsste sie eine Quittung haben auf dem ihr Name steht. Ansonsten steht sie als Besitzerin sicher im Impfausweis. Sollte dieser im Besitz des Typen sein, soll sie den Tierarzt kontaktieren um ein Dublikat zu beantragen.

Verstehe ich dass richtig, der Typ (nicht ihr Noch-Ehemann) wohnt in dem Haus, welches ihr und ihrem Noch-Ehemann gehört? Evtl. besteht die Möglichkeit einer Zwangsräumung?

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Wohnt der Typ in ihrem Haus, ohne ihre Einwilligung, gilt das als Hausfriedensbruch.

Ist der Polizei bekannt, dass er sie bedroht oder gar körperlich verletzt hat, könnte sie ihn uU wegen Nötigung oder sicher versuchter Nötigung anzeigen und natürlich auch Körperverletzung und Drohung.

Sie könnte einen richterlichen Beschluss beantragen, dass er sich max. Distanz nähern darf.

Wenn sie den Hund gekauft hat, dann sollte der Hund ja auch auf ihren Namen eingetragen worden sein, plus ein Kaufvertrag müsste vorhanden sein. Wurde er legal gekauft, muss er gechipt sein. Auf wen wurde der Chip eingetragen (es gibt so eine "Hunde-Datenbank. Früher hiess die Anis, aber die heisst glaub ich heute anders).

Jeder Besitzer muss seinen Hund dort und auf der Gemeinde anmelden und registrieren. Wie Yucca schon erwähnte, im Impfausweis müsste ebenfalls der Besitzer eingetragen sein (plus Chip Nummer).

Wurde der Hund aber auf ihn eingetragen, gehört er ihm. Entscheidend ist also, was auf dem Kaufvertrag plus Chip Registrierung/Impfausweis steht. Sollte es der Hund tatsächlich nicht gut bei ihm haben (und er ist der rechtsmässige Besitzer), so könnte beim Tierschutz gemeldet werden. Aber dies muss erst bewiesen werden. Vermutungen reichen da nicht. Ebenfalls muss der rechtsmässige Besitzer des Hundes vor Anschaffung einen theoretischen Kurs absolviert haben. Sprich: Ohne diesen Kurs gibt es keinen Hund - ausser der Besitzer kann nachweisen, dass er bereits vorher Hund/e hatte. Dieser wird dann eben als Besitzer eingetragen.

Frag sie mal, wer den SKN Kurs gemacht hat? Denn dieser ist auch Besitzer.
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
Hier geht es in erster Linie ja auch nicht darum, wem der Hund gehört, sondern es war eine Bedingung von im um ohne Stress auszuziehen. Die Polizei hatte er nur auf seiner Seite, weil sie deeskalieren wollte und die Sache so schnell wie möglich und ohne weitere Eskalation erledigen wollte.

Ich würde das in einem eingeschriebenen Brief klarstellen, dass dies in der Situation eine Nötigung war, die Zugeständnisse von ihr daher nichtig sind ihr der Hund weiterhin gehört und sie darauf bestehst, dass er ihn zurück gibt, notfalls auch über eine Anzeige und Polizei.

Sie muss sich einfach bewusst sein, dass dadurch die Situation sicher nicht besser wird, ich vermute jedoch, dass bei einem solchen Vollbrand auch ein Gutsch Öl keine Steigerung mehr bedeutet.

GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Vom Gesetz her spielt es eine Rolle: Ist der Hund auf ihn eingetragen, könnte sie das von @ibex vorgeschlagen versuchen.

Ist der Hund aber sowieso auf sie eingetragen, kann sie von Gesetzes wegen verlangen, dass er ihr der Hund aushändigt, das es ihr Eigentum ist.