zuckerwatte77
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.01.2008
Beiträge: 91
Hallo und Guten Abend,
ichwerzähle mal kurz: Mein Bruder hat einen Wohnwagen gekauft, und hat die hälfte des festgelegten Betrages bezahlt. Nun starb der Besitzer.
Im Vertrag steht dass das ganze Inventar im Wohnwagen bleibt..... nun kommen die Töchter des Besitzers und haben den ganzen Wohnwagen leergeräumt.... kann sich jetzt mein Bruder weigern den Rest zu zahlen oder kann er verlangen dass das Inventar wieder reingestellt wird???
Wir wissen echt nicht, was mein Bruder machen soll. Unser Vater kannte den Verstrorbenen und er weiss auch aus dem Munde des Besitzers, dass die Töchter diesen Wohnwagen nicht wollten, deshalb hat er ja jemand gesucht der den Wohnwagen so nimmt wie er ist.... mein Bruder wüsste einfach wie das bei Todesfall so geregelt wird.
Danke um Antwort......
ichwerzähle mal kurz: Mein Bruder hat einen Wohnwagen gekauft, und hat die hälfte des festgelegten Betrages bezahlt. Nun starb der Besitzer.
Im Vertrag steht dass das ganze Inventar im Wohnwagen bleibt..... nun kommen die Töchter des Besitzers und haben den ganzen Wohnwagen leergeräumt.... kann sich jetzt mein Bruder weigern den Rest zu zahlen oder kann er verlangen dass das Inventar wieder reingestellt wird???
Wir wissen echt nicht, was mein Bruder machen soll. Unser Vater kannte den Verstrorbenen und er weiss auch aus dem Munde des Besitzers, dass die Töchter diesen Wohnwagen nicht wollten, deshalb hat er ja jemand gesucht der den Wohnwagen so nimmt wie er ist.... mein Bruder wüsste einfach wie das bei Todesfall so geregelt wird.
Danke um Antwort......