Wer kann helfen: Wohnwagen gekauft (Teil schon anbezahlt) nun Besitzer verstorben!!! Langer Text

zuckerwatte77
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.01.2008
Beiträge: 91
Ja ich denke er muss den morgigen tag abwarten, zum Inventar hätte gehört; Tische und Stühle innen und aussen, Geschirr, Bettwäsche, Rasenmäher, Fernseher und 100 andere Dinge die man in einem Wohnwagen hat. (Teekocher, Föhn, Sändelisachen für KInder könnte die LIste noch viel länger machen)
KTipp oder Beobachter tönt nicht schlecht... Geh morgen mal mit war ja Zeuge dass alles inklusive war, und befürchen müsste er ja eh nichts, da es im Vertrag steht....

Oder verfällt dieser Vertrag bei Todesfall?????????
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
ne, der vertrag bleibt gültig und bindend.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Wie Thomas bereist geschrieben hat, gilt der Vertrag weiter, da sämtliche Rechte und Pflichten des Vermögens an die Erben über gehen und somit auch laufende Verträge. Interessant wäre auch noch der genaue Wortlaut zu den Zahlungsbedingungen, denn anderst als oft angenommen, geht das Eigentum sowie Nutzen und Gefahr nach OR und wenn nichts anderes vereinbart wurde per Vertragsabschluss über und nicht erst bei Bezahlung.
In dem Fall wäre es nicht nur Vertragsbruch sondern Diebstahl. Die Drohung mit dem Anwalt kannst du gelassen nehmen, denn der wird zuerst mal den Erben sagen was Recht ist. Das grösste Problem wird sein, genau zu beweisen, was das "das ganze Inventar" alles um schliesst und was nun alles heraus genommen wurde, wenn dies nicht eindeutig als Liste dem Vertrag beiliegt oder über Fotos belegbar ist.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ich denke, der Grund warum die Erben den wohnwagen wollen, ist weil sie Geldgierig sind, sorry kann es mir nicht anders vorstellen.

Der Vorteil ist, dass dein Bruder immerhin noch einen Vertrag hat.
Ist dort das Inventar aufgeführt ?

Wir kauften kürzlich auch einen Wohnwagen, jedoch nur mit Vorzelt. Im Vertrag wurde genau aufgeführt, welches Vorzelt und Gestänge dabei ist.

Am besten ist es wirklich, wenn dein Bruder professionelle Hilfe holt. Schliesslich gehört der Wohnwagen jetzt ihm, da der Vertrag ja noch zu Lebzeiten gemacht wurde und dem verstorbenen Besitzer gehörte, also nicht den Erben.

Sachen gibts, das glaubt einer alleine kaum.

Berichte uns, wie es weiterging, doch der Bruder soll sich in jedem Fall wehren !!!
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
genau das selbe wollte ich eben auch noch anmerken.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
zuckerwatte77
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.01.2008
Beiträge: 91
@ALLE

So bin wieder zuhause zurück vom Gespräch, mein Bruder ist jetzt Eigentrümer eines sehr schönen (LEER GERÄUMTEN) Wohnwagens. Sie haben lange und heftig diskudiert, mein Bruder weigerte sich den ganzen fehlenden Betrag zu bezahlen, anfangs wars schwierig, doch nachher einigten sie sich 500.00 CHf weniger zu bezahlen, ich denke mein Bruder hätte mehr erreichen können, aber er ist halt nun mal HEIMWEHBUENDNER und wollte den Wohnwagen um jeden Preis. Naja in 2 Stunden stossen wir dann gemeinsam auf den Wohnwagen an.... an ALLE vielen lieben Dank fürs zuhören.... seid lieb gegrüsst