Wer kann helfen: Wohnwagen gekauft (Teil schon anbezahlt) nun Besitzer verstorben!!! Langer Text

zuckerwatte77
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.01.2008
Beiträge: 91
Hallo und Guten Abend,

ichwerzähle mal kurz: Mein Bruder hat einen Wohnwagen gekauft, und hat die hälfte des festgelegten Betrages bezahlt. Nun starb der Besitzer.
Im Vertrag steht dass das ganze Inventar im Wohnwagen bleibt..... nun kommen die Töchter des Besitzers und haben den ganzen Wohnwagen leergeräumt.... kann sich jetzt mein Bruder weigern den Rest zu zahlen oder kann er verlangen dass das Inventar wieder reingestellt wird???

Wir wissen echt nicht, was mein Bruder machen soll. Unser Vater kannte den Verstrorbenen und er weiss auch aus dem Munde des Besitzers, dass die Töchter diesen Wohnwagen nicht wollten, deshalb hat er ja jemand gesucht der den Wohnwagen so nimmt wie er ist.... mein Bruder wüsste einfach wie das bei Todesfall so geregelt wird.

Danke um Antwort......
JJ
Dabei seit: 17.04.2008
Beiträge: 765
also ich habe keine ahnung. würde aber so aus dem bauch raus sagen, dass wenn ein vertrag existiert, der eingehalten werden muss.
an deiner stelle würde ich mich an eine recht-beratungsstelle melden und das abklären.
vielleicht erlischt der vertrag bei einem todesfall. aber dann müssten sie dir doch das geld zurückgeben, resp. deinem bruder, oder?
oder ihr einigt euch: halber preis aber ohne inventar? je nach wohnwagen evtl. lukrativ?
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
vertrag = vertrag, auch über den tod hinaus.

die erben übernehmen, so sie die erbschaft antreten, die rechte und pflichten des verstorbenen, auch noch nicht vollständig abgewickelte geschäfte.

der wohnwagen, samt inventar ist. u.u. sogar schon eigentum deines bruders, womit die töchter des verstorbenen nun gar nix mehr darin zu suchen gehabt hätten.
aber dazu müsste man den kaufvertrag genauer kennen, um das beurteilen zu können.

lgt

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
smaragd*
Dabei seit: 17.08.2010
Beiträge: 426
Meine erste Frage ist oftmals die selbe: Hat er denn mit den Angehörigen das Gespräch gesucht?
carmelita233
Dabei seit: 28.05.2007
Beiträge: 1328
wollt ich auch grad schreiben...wissen denn das die töchter?!

man bekommt alles hin wenn man nur genug will!!!
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
Ich würde auch so schnell als möglich mit den Erben reden. Wenn er das Restliche Geld gleich Bar mitbringt, vielleicht räumen sie das Inventar gleich wieder rein. Vielleicht wussten sie nicht dass der Wohnwagen schon verkauft ist. Er soll jedenfalls so schnell als möglich handeln.
zuckerwatte77
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.01.2008
Beiträge: 91
Hallo, ja die Töchter wussten Bescheid, dass der Wohnwagen verkauft wurde. Sie wollten ihn ja nicht, deshalb entschied Ihr Vater den Wohnwagen zu verkaufen. Ich war beim zweiten Gespräch auch dabei und weiss aus dem Munde des Verstorbenen dass der Wohnwagen samt Inventar verkauft wurde.

Morgen übernimmt der Bruder den angeblich leeren Wohnwagen, er bekam heute den Anruf der einten Tochter. Mein Bruder hat versucht zu erklären, da drohte sie dass Sie einen Anwalt einschalte,,,, wiso machen die das, wenn Sie bei Lebzeiten den Wohnwagen nicht wollten???

Mein Bruder weiss nicht was er morgen tun soll???? Im Vertrag steht schwarz auf weiss MIT INVENTAR:.....
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
Was für Inventar ist es denn? Ansonsten würde ich versuchen den Preis zu verringern.
Warum sie das macht, kann ich dir nicht sagen, aber Erben sind eben Erben und da gehts oft ans eingemachte. Ich kenne sogar Erben die haben in einer Nebel und Nachtaktion als die Zweite Frau ihres Verstorbenen Vaters nicht daheim war, fast die Wohnung ausgeräumt. Die waren so sauer auf ihren Vater weil er nochmals geheiratet hat und noch einen Erben mehr hatten. Glaub mir Erben können wir Tiere sein.
nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Mit Anwälten wird immer wieder gerne gedroht ...

Ich denke, dein Bruder soll erst mal abwarten und am Montag evt. Beobachter oder Ktipp anfragen, sofern man dort ein Abo hat.
yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
Wenn dein Bruder einen Vertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen hat,der besagt dass er das gesamte Inverntar mit kauft,können die Erben nichts machen.Vertrag ist Vertrag.Einschüchtern lassen muss er sich nicht,das Recht steht auf seiner Seite.Falls sie das Inverntar nicht mit geben,würde ich einen angemessen Teil des Restbetrages zurückhalten,bis die Sache geklärt ist.Falls er eine Rechtschutzversicherung hat,diese unbeding informieren und um Rechtshilfe fragen.

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.