Wer kenmnt sich aus ? Arbeitsstelle kündigen.

Gelöschter Benutzer
Ich habe in meinem Leben schon mehr als einmal erfahren: etwas Neues kann sich erst ergeben, wenn man Altes abgeschlossen hat. Vielleicht wagst du den Sprung ja trotzdem ins "Ungewisse" und kündigst jetzt, und wirst vielleicht staunen, was Wunderbares auf dich wartet. Mir ist es so gegangenicon_smile.gif!
Magali
Dabei seit: 26.09.2007
Beiträge: 61
@Igls
Meinem Mann geht es genauso wie Dir. Er wird seinen Job noch diese Woche kündigen, ohne dass er schon einen neuen hat. Aus dem genau gleichen Grund wie Du! Seine Arbeit ist nicht mehr zumutbar. Er arbeitet seit Monaten mind 6 Tage pro Woche mit mind 13 Std oder mehr. Die Überzeit wird weder entschädigt, noch kann er sie einziehen. (er hat noch mind. 5 Wochen Überzeit zugute)
Wenn er nicht umgehend kündigt, ist es eine Frage der Zeit, bis er zusammenklappt! Wieviele Einstelltage er genau haben wird, wissen wir nicht. Aber wir sind auch auf das Geld angewiesen und höffen, es wird nicht gar so schlimm werden..
vegan
Dabei seit: 19.06.2007
Beiträge: 284
@Magali

hat dein mann überstunden oder überzeit . . . überzeit ist nämlich in jedem fall zu vergüten, siehe ArG. ausser bei kaderverträgen unter gewissen bedingugen... überstunden auch, siehe OR, können auch nach einer kündigung bis zu einem Streitwert von 30'000.-- kostenlos vor dem Arbeitsgericht vom ehemaligen AG eingefordet werden. es lohnt sich, sich zu informieren.
Holzwurm
Dabei seit: 28.12.2008
Beiträge: 2952
magali in gewissen berufen ist das 'normal'!!
ein arzt zum beispiel arbeitet sehr oft x-stunden pro woche überzeit,und die ist zum teil nicht mal bezahlt.
auch handwerker schmeissen den krempel nicht sofort hin wenn feierabend ist.
der bauer kann auch nicht einfach den traktor und das getreide hinstellen und feierabend machen.
ein computerheini kann x-stunden bei einem problem suchen verbraten.

have a nice day
emu
Dabei seit: 21.02.2007
Beiträge: 132
melde dich mit dienem anliegen beim berufsverband fr pflegefachleute sbk www.sbk-asi.ch, dort findest du "deine" sektion. alles gute!
Franzie
Dabei seit: 01.01.2002
Beiträge: 106
Auch ich bin in eine ähnliche Situation. Mein Problem: ich habe noch nicht gekündigt (3 Mt) und kann aber am Montag (1.Nov) bei meine Wunschstelle probearbeiten gehen.
Meine Frage: falls ich jetzt noch diese Woche kündigen würde und es dann am Montag doch nicht klappt, darf ich meine Kündigung zurückziehen? Wie ist das gesetzlich geregelt?

Das wichtigste ist nicht nie umzufallen, sondern immer wieder aufzustehen
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
hallo franzi

ne, das geht leider so nicht - ausser der arbeitgeber willigt von sich aus ein.
hast du denn am jetzigen ort schon eine 3-monatige kündigungsfrist? ich hab irgend was in erinnerung, dass du noch nicht so lange bist - oder täusche ich mich?

lgt

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Franzie
Dabei seit: 01.01.2002
Beiträge: 106
Danke Thomas. Doch, ich bin schon seit 5 Jahren da icon_wink.gif

Das wichtigste ist nicht nie umzufallen, sondern immer wieder aufzustehen
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
aha - ja dann ist die kündigungsfrist 3 monate.
ausser der ag lässt dich vorher gehen, müsstest halt mit ihm reden.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Franzie
Dabei seit: 01.01.2002
Beiträge: 106
Ja das mache ich morgen, aber es hat mich interessiert ob es irgendwo ein Gesetz dafür gibt. Beim surfen habe ich nichts gefunden

Das wichtigste ist nicht nie umzufallen, sondern immer wieder aufzustehen