Wer kenmnt sich aus ? Arbeitsstelle kündigen.

vegan
Dabei seit: 19.06.2007
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@franzie

sämtliche arbeitsverhältnisse sind von gesetzes wegen geregelt entweder in einem GAV, im OR oder ArG. schau einfach deinen vertrag an, was dort nicht geregelt ist regelt der staat - eben mit dem OR und ArG.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
vegan

der gesetzgeber "sagt" wie es geht und nicht, was oder wie es nicht geht.
man muss dann aus dieser aussage rauslesen und zum teil interpretieren, was nicht geht.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Franzie
Dabei seit: 01.01.2002
Beiträge: 106
Mir geht es nicht darum wie lange mein Kündigungsfrist ist, meine frage war ob man die Kündigung auch zurückziehen kann/darf

Das wichtigste ist nicht nie umzufallen, sondern immer wieder aufzustehen
vegan
Dabei seit: 19.06.2007
Beiträge: 284
@Franzie

eine kündigung zurückziehen kannst du nicht. eine kündigung ist immer gültig, auch wenn du nur mündlich kündigst. es liegt im ermessen deines AG ob er dich wieder einstellen möchte. würde nicht damit rechnen.
Franzie
Dabei seit: 01.01.2002
Beiträge: 106
Ich habe heute Morgen mit die Personalverantwortliche gesprochen und warte jetzt mal ab was aus dem Montag wird. Da ich bis jetzt ein gutes Verhältnis mit meinem AG habe und er auch schon von meine Schwierigkeiten weiss (wieso ich mich umschaue), wird man sich vermutlich schon arrangieren können. Hoffe ich

Das wichtigste ist nicht nie umzufallen, sondern immer wieder aufzustehen