
Colette
Dabei seit: 24.05.2002
Beiträge: 775
@volare
bei einem unfall, egal ob betriebs- oder nichtbetriebsunfall, muss der verunfallte wenigstens ein unfallprotokoll ausfüllen für die unfallversicherung des arbeitgebers oder die kk (wenn man nicht genug ausser haus arbeitet). also muss man schon selber auch was machen.
@zuckerwatte
wenn dein mann seit dem unfall schon in behandlung ist, wird das wohl schon über die unfallversicherung des arbeitgebers laufen, denn die kk hätte solche rechnungen an euch zurückgewiesen. bei unfall fällt nur eine franchise an, wenn man dies über die kk versichert hat, was z.b. bei hausfrauen und arbeitslosen der fall ist. die unfallversicherung des arbeitgebers kenn keine franchise und keinen selbstbehalt.
bei einem unfall, egal ob betriebs- oder nichtbetriebsunfall, muss der verunfallte wenigstens ein unfallprotokoll ausfüllen für die unfallversicherung des arbeitgebers oder die kk (wenn man nicht genug ausser haus arbeitet). also muss man schon selber auch was machen.
@zuckerwatte
wenn dein mann seit dem unfall schon in behandlung ist, wird das wohl schon über die unfallversicherung des arbeitgebers laufen, denn die kk hätte solche rechnungen an euch zurückgewiesen. bei unfall fällt nur eine franchise an, wenn man dies über die kk versichert hat, was z.b. bei hausfrauen und arbeitslosen der fall ist. die unfallversicherung des arbeitgebers kenn keine franchise und keinen selbstbehalt.