Wer kennt sich aus mit der Aufbrauchung der Franchis. Bei Unfall auch???

Colette
Dabei seit: 24.05.2002
Beiträge: 775
@volare
bei einem unfall, egal ob betriebs- oder nichtbetriebsunfall, muss der verunfallte wenigstens ein unfallprotokoll ausfüllen für die unfallversicherung des arbeitgebers oder die kk (wenn man nicht genug ausser haus arbeitet). also muss man schon selber auch was machen.

@zuckerwatte
wenn dein mann seit dem unfall schon in behandlung ist, wird das wohl schon über die unfallversicherung des arbeitgebers laufen, denn die kk hätte solche rechnungen an euch zurückgewiesen. bei unfall fällt nur eine franchise an, wenn man dies über die kk versichert hat, was z.b. bei hausfrauen und arbeitslosen der fall ist. die unfallversicherung des arbeitgebers kenn keine franchise und keinen selbstbehalt.
Sca
Dabei seit: 02.07.2005
Beiträge: 240
Die Krankenkasse hätte die Rechnungen zurückgewiesen wenn für die KK klar wäre, dass es sich um einen Unfall handelt. Wenn der Arzt dies über Krankheit abrechnet (ist allerdings unlogisch, Tarife sind kleiner) dann merkt die KK das nicht. Und Kniebeschwerden können durchaus auch aus Krankheit resultieren.
Also wenn es ein Unfall ist, muss der Unfall auch gemeldet werden, das kann der Arbeitgeber nur schlecht alleine, da er nicht weiss was genau passiert ist. Vielleicht hat er aber auch den Arbeitgeber bisher gar noch nicht darüber informiert. Da er aber jetzt ins Spital muss wird diese Information jetzt bestimmt noch stattfinden. Dann es sollte ja auch klar sein wer für den Lohnausfall aufkommen muss. Und die Unfallversicherung kann erst prüfen ob der Unfallbegriff erfüllt ist, wenn der Unfall gemeldet ist. Sonst zahlen sie bestimmt nicht.
Volare
Dabei seit: 21.07.2004
Beiträge: 526
Die Unfallanzeige wird immer vom Arbeitgeber ausgefüllt. Der muss sie auch unterschreiben. Natürlich kann er nur eine Meldung machen, wenn er davon erfährt. Etwas anderes schreibe ich auch nicht. Bitte genau lesen.

Aber...es gibt viele "Dorfärzte", die sich gleich selber bei grossen Arbeitgebern melden und die Vorfälle anzeigen. Da muss das Büro nur noch im Betrieb schnell nachfragen, ob es stimmt und die Meldung bei der SUVA machen. Nicht alle können aber deutsch und da ist man oft auf einen Übersetzer sprich Arbeitskollegen oder Abteilungschef angewiesen. So läuft das in der Praxis.

Es kann also durchaus sein, dass eine Unfallmeldung erfolgt ist, weil der Arzt die Angaben direkt bei Arbeitgeber gemacht hat.
Colette
Dabei seit: 24.05.2002
Beiträge: 775
@volare
aber der verunfallte muss doch angeben wie es zum unfall kam? ich auf jeden fall musste bei all meinen unfällen, wie klein auch immer, selber ein formular ausfüllen zum unfallhergang. von daher sollte der arbeitnehmer wissen, wenn sein unfall der unfallversicherung angegeben wurde.
Gelöschter Benutzer
@volare

Wenns in der Praxis wirklich nur so laufen würde, hätte z.B. die SUVA oder andere Unfallvers. noch mehr Probleme!

Unterschreiben muss in jedem Fall der Arbeitnehmer - ob Ausländer oder nicht und ob Dorfarzt oder nicht! Ausserdem ist es ja Sin und Zweck einer Unfallmeldung, dass der Versicherte den Unfall selber schildert - sollten die Ausführen des Arztes dann anders sein, könnte es allenfalls Regress oder Probleme geben. Manchmal ist auch einfach der Unfallbegriff nicht erfüllt - da gibts klare Definitionen, wie, wann, wo etwas passiert ist!
Volare
Dabei seit: 21.07.2004
Beiträge: 526
Wir reden hier aber von einem Bagatellunfall. Diesen füllt die Firma aus und unterschreibt es auch, natürlich nach Rücksprache mit dem Verletzen. Aber das geschieht eben nicht immer auf direktem Weg. Gerade wenn kleine Verletzungen aus Ungeschicklichkeit passiert sind, braucht es keine grossen Erklärungen zum Unfallhergang. Wenn natürlich noch andere beteiligt sind, dann sieht die Sache ganz anders aus.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt handelte es sich aber um einen Bagatellunfall, denn offensichtlich hat er in der Firma nicht gefehlt. Nun, mit der anstehenden Operation ändert sich das.

Aber es ist müssig uns darüber zu unterhalten, denn nur zuckerwatte kann herausfinden, ob eine Meldung nun doch erfolgt ist oder nicht.
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
@Volare:

Ein Bagatellunfall ist ein Unfall der keine Kosten verursacht.
Sobald aber ein Unfall Kosten verursacht, muss es gemeldet werden. Die Kosten können Arbeitsausfall, Arztbesuch, Medikamente oder alles zusammen sein.
Man muss das wann/wo/wie angeben und den Unfallschein auch unterschreiben, ebenso der Arbeitgeber.

Gruess Yvonne
Gelöschter Benutzer
Nö - auch ein Bagatellunfall verursacht Kosten. Einfach keine AUF über 3 Tage!

Es geht ja einfach drum, dass auch andere wissen, dass man einen Unfall immer und auf jeden FAll und sowieso dem Arbeitgeber melden muss! Wie gesagt, völlig egal ob Bagatellunfall, Ausländer oder Dorfarzt!!!!!!!!!!

Darum: UNFALL = MELDUNG AN ARBEITGEBER
Maya1
Dabei seit: 05.11.2007
Beiträge: 626
.... naja 2000Chf kann ja niemand einfach auf der Strasse auflesen....

@zuckerwatte

...mindestens soviel sollte aber auf eurem Konto liegen, wenn ihr eine so hohe Franchise habt.

Aber in diesem Fall braucht ihr euch keine Sorgen zu machen, das geht ganz bestimmt über die Nichtbetriebsunfallvers. deines Mannes.
minörli
Dabei seit: 13.03.2006
Beiträge: 154
ich denke mal, da zuckerwatte und ihr mann nicht wirklich informiert sind, haben sie die arztrechnungen bis jetzt selbst bezahlt, auch wegen hoher franchise.
also, sofort unfall beim arbeitgeber nachmelden und unfallmeldung an versicherung und suva machen (mit arbeitgeber).
lg minörli