Wer kennt sich aus mit der Aufbrauchung der Franchis. Bei Unfall auch???

Colette
Dabei seit: 24.05.2002
Beiträge: 775
bagatellunfall = kein arbeitsausfall???
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Jetzt war ich falsch, danke NewMurmi
Bagatellunfall = Ausfall bis max. 3 Arbeitstage
(kann mit oder ohne Arztbesuch/Medis sein)

Ordentlicher Unfall (Arbeitsausfall ab 4 Tage)

Schwerer Unfall (Spitalaufenthalt)

Es ist aber immer von Vorteil, einen Unfall dem Arbeitgeber zu melden, auch wenn man vielleicht das Gefühl hat, es würde ohne Arzt/Arbeitsausfall gehen.
jeruscha
Dabei seit: 30.12.2003
Beiträge: 1196
@minörli

ich hoffe nicht, dass sie die Arztrechnungen einfach selber bezahlt haben, einerseits weil es sich ja um einen Unfall handelt, andererseits weil auch bei hoher Franchise jede Arztrechnung zumindest an die Krankenkasse eingesandt werden sollte, um sich diese an die Franchise anrechnen zu lassen....ansonsten scheinen sie sich zumindest so zu verhalten, als könnten sie 2000.-Fr auf der Strasse auflesen icon_wink.gif (nicht böse gemeint!)
ibag
Dabei seit: 14.11.2007
Beiträge: 1310
ich hoffe zuckerwatte liest auch weiter hier. und freut sich nicht einfach ab den 2000.- franken.

denn wenn sie den unfall nicht melden bezahlt schlussentlich weder unfallversicherung noch kk und dann kommt es sie teurer als 2000.- franciese.

take it easy
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Die Unfallmeldung muss der Arbeitnehmer selber ausfüllen, bzw. ausfüllen lassen durch die verantworliche vom Personalbüro.
Diese Person füllt die Unfallmeldung zusammen mit dem Verunfallten aus. Dieser muss ja Angaben zum Unfall machen, wann er um wieviel Uhr es passierte, Zeugen, beteiligte Personen, was geschah, welche Körperpartien sind beeinträchtigt, welcher Arzt behandelte, wer behandelt weiter, etc. Dies kann ja nicht eine andere Person beantworten. Ebenfalls muss der Verunfallte das Fomular unterschreiben, mit seiner Unterschrift bestätigt er die Richtigkeit seiner Angaben.

Kein Arzt oder sonst jemand darf dieses Formular eigenhändig unterschreiben und einreichen !
lisa*
Dabei seit: 03.09.2002
Beiträge: 535
@jeruscha: die rechnungen sollten eigentlich zu hause gesammelt werden und erst dann (zusammen) eingereicht werden, wenn die franchise erreicht, bzw. übertroffen wurde. bei einer hohen franchise ist die wahrscheinlichkeit gross, dass der betrag bis ende jahr nicht erreicht wird und die rechnungen gar nicht eingereicht werden müssen. dadurch sparen die kassen verwaltungskosten.
lisa*
Dabei seit: 03.09.2002
Beiträge: 535
@volare: darf denn der 'dorfarzt' den unfall einfach so beim arbeitgeber melden ? keine schweigepflicht ???
Gelöschter Benutzer
Wenn der Verunfallte es dem Arbeitgeber nicht meldet, verrechnet der Arzt es dem Patienten direkt. Die Unfallmeldung kann aber auch noch im Nachhinein erfolgen.
Gelöschter Benutzer
@lisa, das stimmt natürlich nicht, dass die Rechnungen nicht eingeschickt werden sollen wenn die Franchise nicht erreicht worden ist. Von der KK gibt es ende Jahr eine Abrechnung für die Steuererklärung, so hat man alles auf einem Blatt was man abziehen kann und muss nicht den ganzen Stabel Originalrechnungen einreichen. Jedenfalls ist es bei der CSS so.
jeruscha
Dabei seit: 30.12.2003
Beiträge: 1196
@lisa

für die Hausärzte ist es ebenfalls wichtig, dass die Rechnungen eingeschickt werden, dabei gehts um statistische Zwecke (Details müsste ich nachlesen, die Hausärzte unseres Kantons haben ein entsprechendes Schreiben verfasst und legen es den Rechnungen bei), plus eben das Argument betreffend Steuern.