Wie finde ich meine Pensionsgelder wieder?

Antolino
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 11.03.2010
Beiträge: 210
Ich hatte früher als Verkäuferin gearbeitet.
Und auch einige male die Stelle gewechselt.
Damals habe ich mir über das Pensionskassengeld keine grossen Gedanken gemacht.
Jetzt bin ich seit 9 Jahren Hausfrau.
Nun wie komme ich am besten zu meinem Geld? Und wenn ich es denn wieder habe? Wie und wo kann ich sowas Verwalten?

Danke für die Tipps!

Grüessli Antolino
Fida
Dabei seit: 12.12.2002
Beiträge: 979
das gesamte geld müsste ja eigentlich auf einem freizügigkeitskonto sein. aber einfach so "haben" kannst du das nicht.

Man kennt mich oder man kann mich!
ibag
Dabei seit: 14.11.2007
Beiträge: 1310
wenn du an einer stelle aufhörst zu arbeiten, bekommst du ein zettel der ausgefüllt werden muss wo das geld hin soll. entweder zum neuen arbeitsgeber oder auf ein freizügigkonto bei einer bank oder versicherung.
aber wo dein geld vor neun jahren hingekommen ist ist natürlcih schrierig zu sagen.
und man bezahlt erst ab einem gewissen alter und lohn pensionskasse.
weiss ja nicht wie alt du wart alls du aufgehört hast zu arbeiten.

take it easy
smaragd*
Dabei seit: 17.08.2010
Beiträge: 426
Ich denke, du musst dich bei deinem letzten Arbeitgeber melden und nach deinen PK-Geldern fragen. Mein Mann hatte das auch mal gemacht vor vielen Jahren, und hat danach die Angaben vom ehem. Arbeitgeber erhalten. Verfügen kannst du aber nicht einfach so über das Geld. Wenn du wieder arbeiten würdest, wird dein Konto vom neuen Arbeitgeber weitergeführt (SEHR laienhaft ausgedrückt) icon_wink.gif
Smilelynn
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 749
Zudem solltest du eigentlich jedes Jahr einen Bankauszug erhalten von diesem Freizügigkeitskonto. ich finde das etwas komisch, dass du 9 Jahre lang nicht weisst wo das Geld ist!

Spinne am Morgen, dann hast du es hinter dir!!
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
Frag mal bei deiner letzten PK nach, wo das Geld hin ist.
Anhand deiner AHV - Nummer kannst du genau nachschauen lassen, wo wielang du bei wem gearbeitet hast und die PK's so ausfindig machen.

p.s. bis zum 26 Lebenjahr zahlt man nur das minimum (verwaltungsgebühr) und nicht effektives in die PK.
Antolino
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 11.03.2010
Beiträge: 210
Ich erinnere mich wage das ich mal so ein Zettel in der Hand hatte mit dem Guthaben. Ich wurde von den neuen Arbeitgebern auch nie danach gefragt. Geschweige denn das ich jetzt einen Bankauszug bekomme.

Ich habe im TV einen Beitrag darüber gesehen. Darum mache ich jetzt einen Anfang. Ja ich habe auch gedacht das ich da einfach mal Nachfrage. Zu meinem Glück habe ich jeweils eine Lohnabrechnung behalten.

Mein jüngster ist jetzt in der 1. Klasse. So denke ich dauert es doch noch eine Weile bis ich wiede arbeiten gehe. Ich kenne nicht gerade ein Geschäft das mir 14 Wochen Ferien gibt. Und Kinder umeschiebe möchte ich desswegen auch nicht.
Antolino
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 11.03.2010
Beiträge: 210
Aha---- in diesem Fall ist da gar nicht allzuviel drauf. Ich habe mit 25 Jahren aufgehört zu Arbeiten.
Naja, Nachfragen kann ja trotzdem nicht schaden.
ausaltmachneu
Dabei seit: 09.02.2008
Beiträge: 24
Auf Deiner BVG-Austrittsabrechnung würde der Dir zustehende Betrag stehen und was damit gemacht wurde.

Erst ab dem 25. Altersjahr wird in der Beruflichen Vorsorge Geld angespart. Wird also bei Dir ein sehr geringer Betrag sein, ob sich da der Aufwand lohnt?

Da Du aufgehört hast zu arbeiten wurde mit Deinem Geld wahrscheinlich ein Freizügigkeitskonto eröffnet, oder eine Freizügigkeitspolice erstellt oder falls Du keine Angaben gemacht hast wurde der Betrag vielleicht auch an die Auffangeinrichtung überwiesen. Vielleicht war der Betrag auch so gering, dass er Dir, je nach BVG-Reglement, vielleicht gar nicht zusteht.

Anbei noch die Adresse der Auffangeinrichtung. Da kannst Du nachfragen, ob für Dich ein Betrag überwiesen wurde (ev. alte AHV-Nr. vor ev. Heirat bereithalten).
Stiftung Auffangeinrichtung BVG Freizügigkeitskonten, Postfach, 8036 Zürich, Tel. 041 799 75 75
lisa*
Dabei seit: 03.09.2002
Beiträge: 535
@smile79: verwaltungsgebühren bezahlt man wahscheinlich auch irgendwie, aber was du meinst, sind die risikobeiträge für die leistungen der pk bei todesfall oder invalidität. bis zum 25. altersjahr bezahlt man nur diese beiträge, aber noch keinen kapitalbildenden beitrag für die altersleistungen. ab dem 25. altersjahr bezahlt man dann beides.