Wie finde ich meine Pensionsgelder wieder?

Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
@lisa : oppala, wohl falsch mitbekommen in der Schule, damals war mir wichtig wie lange ich nur das minimum zu bezahlen habe :0)
Gelöschter Benutzer
wahrscheinlich wird da gar nichts angespart worden sein...ausser BVG, wenn die themeneröffnerin mit 25 jahren aufgehört hat zu arbeiten.
Corinna
Dabei seit: 05.02.2010
Beiträge: 2187
Lass Dir von der AHV einen Auszug schicken. Da stehen alle ehemaligen und aktuellen Arbeitgeber drauf. Es dauert aber etwas Zeit, die AHV ist da nicht so schnell. Wir haben etwa 2 Monate auf diese Unterlagen gewartet.
So aber kannst Du nach der Liste gehen und Arbeitgeber für Arbeitgeber kontaktieren und um die Info bitten, wohin Dein Geld überwiesen wurde. Wenn Du das Geld nicht selber hast umbuchen lassen auf ein anderes Konto, hat Dein ehemaliger Arbeitgeber ein Freizügigkeitskonto dafür eröffnet, dazu sind sie laut Gesetz verpflichtet. So hast Du nun wahrscheinlich an verschiedenen Orten Deine Gelder verwahrt. Es macht aber schon Sinn, dass alles an einem Ort zu haben. Weg ist es nicht, Du kannst das immer wieder finden und holen. Aber eben am einfachsten mittels dem Auszug der AHV. So hast Du übrigens auch grad den Überblick, ob alle Deine Arbeitgeber die AHV-Beiträge einbezahlt haben, die Dir ja beim Lohn auch abgezogen werden!
Wenn Du soweit bist, eröffnest Du am besten ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank Deiner Wahl und lässt Dir sämtliche Gelder dahin überweisen. So hast Du nachher alles an einem Ort und weisst auch über die Summe Bescheid.
Bekommen, also auf die Hand zum Verbrauchen, wirst Du es aber nicht!

http://www.9-i.ch

♥ Lache - und die Welt lacht mit dir ♥
Antolino
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 11.03.2010
Beiträge: 210
Vielen Dank für Eure Tipps und Hinweise!
Ja das ich das Geld nicht Bar auf die Hand bekomme, das
weiss ich schon.
Mir gets ja mehr darum das ich weiss
wieviel überhaupt vorhanden ist. Und dass
alles auf einem Konto ist.
marwitt
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 282
@» ausaltmachneu:
das kann so aber nicht stimmen. höchstens es hat sich etwas geändert.
ich war 1994 mit der ausbildung fertig und habe dann bis 1999 gearbeitet. da war ich 26. aber während diesen 5 jahren hat sich sehr wohl pensionskassenguthaben angehäuft, welches dann auf ein freizügikeitskonto kam
*Rita*
Dabei seit: 21.01.2002
Beiträge: 447
@marwitt
das ist dann wohl der betrag seit januar des jahres, als du 25 wurdest

Be Good Or Be Gone!
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
http://www.zentralstelle.ch/xml_2/internet/de/application/f32.cfm

es kann auch sein, dass ein arbeitgeber freiwillig schon vorher was eingezahlt hat icon_smile.gif

so findest du sie alle icon_smile.gif))
giba11
Dabei seit: 06.08.2008
Beiträge: 809
@einfach ich
Der Auszug der AHV über die AHV-Beiträge nützt nichts bezüglich der Pensionskassenbeiträge! AHV ist 1. Säule und PK ist 2. Säule. Die Beiträge laufen unabhängig voneinander.

@Antolino
Auf den Lohnabrechnungen siehst Du die AHV- und PK-Beiträge, welche Dir abgezogen wurden. Bei den PK-Beiträge solltest Du sehen, ob es nur Risikobeiträge waren oder auch schon Sparbeiträge. Nur die Sparbeiträge können als Freizügigkeitsleistung überwiesen werden. Die Risikobeiträge wurden ja zur Deckung des Risikos (Tod Invalidität verwendet).

Es gibt Kassen, die erheben bereits ab dem 20. Altersjahr Sparbeiträge.
Am besten schaust Du auf den Lohnabrechnungen, was für Beiträge jeweils erhoben wurden. Falls Sparbeiträge erhoben wurden, kannst Du Dich beim damaligen Arbeitgeber erkundigen, bei welcher PK ihre Arbeitnehmer versichert sind. Dort kannst Du dann nachfragen, was mit Deiner Freizügigkeitsleistung geschehen ist.

Nicht jede Pensionskasse überweist die Freizügigkeitsleistungen ohne Angaben an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

Am besten ist, wenn Du in Zukunft einen Ordner für Pensionskasse anlegst, wie mit einem Bankkonto. Darin hebst Du die Aufnahmeschreiben und Austrittsabrechnungen, Kontoauszüge, Vorsorgeausweise/Versicherungsausweise/Leistungsausweise (heissen überall ein bisschen anders) etc. auf.

Jedesmal, wenn Du bei einer Pensionskasse aufgenommen wirst, solltest Du ein Aufnahmeschreiben erhalten. Wenn von der früheren PK Geld überwiesen wird, erhälst Du eine Austrittsabrechnung der früheren PK und ein Bestätigungsschreiben über den Eingang der Freizügigkeitsleistung der neuen PK. Ebenso hättest Du eine Kontoeröffnungsbestätigung von der Auffangeinrichtung erhalten, wenn dort ein Konto eröffnet worden wäre.

Es ist wirklich am besten, wenn man bei jedem Arbeitgeber/PK-Wechsel wirklich darauf achtet, dass die Freizügigkeitsleistung am richtigen Ort überwiesen wurde. Je länger man wartet, desto schwieriger gestaltet sich die Suche. Oftmals werden nach 10 Jahre nach dem Austritt bei den PK's die Dokumente vernichtet. Weil der Anspruch nach 10 Jahren verjährt. Deswegen unbedingt die PK-Gelder nie aus den Augen verlieren. Egal ob man 25 oder 45 Jahre alt ist.

Es ist NICHT das gleiche wie bei der AHV.

Nùme Muet, aus chùnnt guet!
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
aber wenn kein ordner vorhanden ist, und alles weg ist, dann gibt es wenigstens die zentralstelle icon_smile.gif
marwitt
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 282
@rita
das kann auch nicht sein, der betrag ist höher als 10000 und das geht sicher nicht innerhalb eines jahres