Wie Stundenlohn in Monatslohn ausrechnen?

**jelena
Dabei seit: 01.06.2012
Beiträge: 99
zitrone, es ist nicht verboten, das antwortfenster in einem neuen tab aufzumachen, damit du die beiträge noch nachlesen kannst.
Gelöschter Benutzer
Das sehe ich anders. Bei Zitrone wird der Ferienanteil doppelt gerechnet.

Wenn die TE aus ihrem Stundenlohn (sozusagen aus Vollanstellung mit 42 h-Woche) einen Monatslohn ausrechnen will, muss sie auch damit rechnen, dass sie eben 4 Wochen Ferien nimmt und nicht 52 Wochen im Jahr arbeitet.

Der Jahreslohn wird also

48 Wochen x 42 Std x 27.083 (Std.lohn plus Ferienentschädigung) berechnet. Das ergibt 54'599 Fr. und entspricht genau der Rechnung

52 Wochen x 42 Std x 25 Fr. (= 54'600 Fr.). Hätte sie also 4 Wochen bezahlte Ferien, würde das einem theoretischen Stundenlohn von 25 Fr. entsprechen. Da sie ja aber auf Stundenlohnbasis angestellt ist, wird der Ferienanspruch im Stundenlohn aufgerechnet. Natürlich muss sie die Ferien auch beziehen und darf gar nicht 52 x 42 h arbeiten.

Jahreslohn ist also 54'600, dividiert durch 12 ergibt einen theoretischen Monatslohn von 4'550 Fr. Wenn sie bisher 13 Monatslöhne hatte, muss sie das Jahresgehalt halt durch 13 teilen, zum besseren Vergleich.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
"~zitrone~" schrieb:

@ fiser: irgendwo schreibt die Themeneröffnerin es sei ohne 13.ter - also mach ich den Vergleich mit einem Monats- oder Jahreslohn auch ohne 13.ter! Wenn die Themeneröffnerin einen 13.ten mit Jahreslohn möchte, ist das dann Verhandlungssache.

Ich vergleich ja auch nicht Äpfel mit Birnen - chunsch drus, oder söll ih e zeichnig mache? icon_cool.gif


@ zitrone
die te schreibt lediglich, dass die 25.- ohne f+f und ohne 13. sind.
dennnoch kommen bei der berechnung f+f mit bestimmtheit und der 13. eventuell dazu.


"~zitrone~" schrieb:

Und was den 13.ten generell betrifft: reine Verhandlungssache oder Vertragssache. Irgendwer schreibt richtig: der Jahreslohn ist doch massgebend und entweder wird der in 12 oder 13 Teilen ausbezahlt.


klar ist schlussendlich der jahreslohn massgebend, und allenfalls, ob man ihn in 12x oder 13x ausbezahlt bekommt.
NUR: woraus besteht der jahreslohn? aus 25.- x anzahl arbeitsstunden oder aus 25.- x anzahl arbeitsstunden + 13. monatslohn.

chunsch drus, oder söll i e zeichnig mache? icon_cool.gif

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
~zitrone~
Dabei seit: 25.01.2005
Beiträge: 68
@ jelena: klar ist es nicht verboten, einen zweiten tab zu öffnen und ich wüsste sogar, wie das geht. ich finde das aber mühsam und für ein neues forum eher kundenunfreundlich icon_smile.gif

@ me2: wenn ferien bezahlt sind, dann wird auch mit 52wochen gerechnet und nicht mit 48 - eben weil auch die ferien bezahlt sind. deshalb wage ich zu behaupten, dass meine rechnung schon die korrekte ist

@ fiser: die themeneröffnerin schreibt klar, dass ihr jetziger lohn ohne ferien und ohne 13.ter ist. ich gehe dann nicht hin und berechne für sie fix einen lohn mit 5 wochen ferien und 13.ter oder 6. wochen und ohne 13.ter.

ich vergleiche dann stundenlohn ohne ferien und 13.ter mit einem fixlohn der dementspricht: ferien sind nun mal bezahlt, deshalb werden sie im stundenlohn aufgerechnet und den 13.ten lasse ich weg, weil sie ihn jetzt schon nicht hat. wenn ihr dann aus vertrag ein 13.ter zusteht, dann kann sie das immer noch aufrechnen. wir wissen ja dann nicht, ob der 13.te zusätzlich kommt oder der jahreslohn vom chef nur durch 13. geteilt wird. verhandlungssache.

aber du wirst nicht mit mir einig sein, sonst hättest du ja nicht das letzte worticon_rolleyes.gif
Gelöschter Benutzer
"~zitrone~" schrieb:

@ me2: wenn ferien bezahlt sind, dann wird auch mit 52wochen gerechnet und nicht mit 48 - eben weil auch die ferien bezahlt sind. deshalb wage ich zu behaupten, dass meine rechnung schon die korrekte ist


Wenn du zwei Jahreslöhne vergleichen willst, dann muss das unter den gleichen Bedingungen geschehen. Hat der Festangestellte 4 Wochen bezahlte Ferien, arbeitet er 48 Wochen, dafür kriegt er im Jahr 12 x Monatslohn (oder 13, aber das ist ja irrelevant, wir vergleichen ja den Jahreslohn). Der Stundenlöhnler wird ja nur für die tatsächlich geleisteteten Arbeitsstunden entlöhnt bzw. der Ferienanspruch wird da aufgerechnet. Er kriegt also bei ebenfalls vier Wochen Ferien pro Jahr 48 x 42 x Stundenlohn. Während seiner Ferien kriegt er ja nichts. In der Praxis wird der Ferienbezug beim Stundenlöhnler variieren, aber bei einer 42Std-Woche DARF er gar nicht 52 Wochen lang arbeiten.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
ach zitrone, überleg mal:

das jahr hat
52 wochen. davon sind
4 wochen ferien (je nach ort und vertrag abweichend). und
8 tage feiertage (je nach ort und vertrag abweichend).

wenn du nun die f+f-entschädigung auf den lohn aufrechnest, dann musst du von den tatsächlich gearbeiteten stunden ausgehen, also von 48 wochen abzgl. feiertage.

wenn du aber die f+f-entschädigung auf die arbeitszeit aufschlägst, also mit 52 wochen rechnest, kannst du sie nicht nochmals auf den lohn (25.-)aufrechnen.

"~zitrone~" schrieb:

@ fiser: die themeneröffnerin schreibt klar, dass ihr jetziger lohn ohne ferien und ohne 13.ter ist. ich gehe dann nicht hin und berechne für sie fix einen lohn mit 5 wochen ferien und 13.ter oder 6. wochen und ohne 13.ter.


sie schreibt nur, dass in den 25.- keine f+f und kein 13. enthalten ist. nicht aber, ob sie ihn gemäss l-gav oder vertrag zugute hätte, weisch


[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 10.06.2012 um 10:56.]

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Gelöschter Benutzer
Stimmt, fisi, Feiertage gibt's ja auch noch, die habe ich vernachlässigt.
losta
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 16.04.2012
Beiträge: 20
Genau ist es so:5 Wochen Ferien,13.Monatslohn kriege ich bezahlt.Und Feiertage sind diese bezahlt,wo ich normal arbeiten würde.(dürfen sie das so abrechenn)?
warum
Dabei seit: 27.01.2012
Beiträge: 183
Hallo Losta, ich schlage mich gerade auch mit dieser Frage herum.

Was heisst: "5 Wochen Ferien,13.Monatslohn kriege ich bezahlt"? Wird dir das ZUSÄTZLICH zu den 25 Franken ausbezahlt oder ist es bereits darin ENTHALTEN? Schau genau auf die Formulierung im Vertrag.

Feiertage müssen nicht bezahlt werden, viele Betriebe machen das aber freiwillig:
http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1022396/Stundenlohn_Kein_Grund_zum_Feiern
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
also, ich berechne nun mal unter folgenden voraussetzungen:

- das jahr hat 365 tage
- davon sind 104 tage wochenenden
- der übrige tag (52*7 sind ja nur 364 tage) fällt auf einen arbeitstag
- 25 ferientage
- 8 bezahlte feiertage

somit ergeben sich 228 arbeitstage zu 8.4 stunden = 1'915.2 sollarbeitsstunden

grundlohn = 25.00
ferienentschädigung = 210*100/1915.2 = 10.96% = 2.74
feiertagsentschädigung = 67.2*100/1915.2 = 3.51% = 0.88
anteil 13. = 100%/12 = 8.333% = 2.08

stundenlohn inkl. zuschlägen = 30.70

du erhältst diese 30.70 für 1915.2 geleistete arbeitsstunden = 58'796.64
du erhältst diese 58'796.64 13 mal ausbezahlt = 4'522.81 pro monat, resp. auszahlung.



[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 10.06.2012 um 12:15.]

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