Wie verhält es sich rechtlich...

Blume67
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.12.2005
Beiträge: 403
wir sind ein mehrfamilienhaus mit vielen kindern. nun kam die idee einen kleinen pool im garten aufzustellen. masse 300 x 200 x 75cm.
nun meine frage wie verhält es sich rechtlich. was ich selbst herausgefunden habe ist, dass der pool sicher eingezäunt werden muss. aber wer übernimmt die haftung. muss ein schreiben aufgesetzt werden, dass die eltern für die kinder haften usw. hoffe mir kann jemand helfen.

Carpe diem!
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
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Der Ersteller/Betreiber eines Werkes haftet grundsätzlich immer vollumfäglich. Leider ist es auch so, dass erst nach einem Unfall ein Gericht entscheidet, ob alles unternommen wurde um das Risiko zu verhindern. Richtlinien wie Zaun etc. sind das nicht absolut, sondern eine Folge der Rechtsprechung. Bei einem Mehrfamilienhaus kann man ja kein Zaun darum bauen, welcher immer angeschlossen ist. Jemand oder mehrere bräuchten einen Schlüssen dazu und wenn es nicht nur einen gibt, stellt sich die Frage wer den zuletzt nicht abgeschlossen hat, resp. man hätte das Problem der eindeutigen Zuständigkeit bereits im Vorfeld klären müssen.

Ein Pool in einem MFH ist daher eher ein grössere Aufgabe um dies rechtlich zu bewerkstelligen. Ich würde eher auf ein Wasserspiele wie Springbrunnen, Wasserrutsche etc. ausweichen als einen Pool.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Blume67
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.12.2005
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danke pluto,

Wir hatten letzten sommer eben zwei grössere bädli im garten. unsere überlegung war eben nun das wasser nicht immer wechseln zu müssen einen etwas grösseren zu haben. die bädli waren auch immer mit wasser gefüllt.

Carpe diem!
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
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Ein Bädli von 20-30 cm Tiefe muss ja auch nur für Kleinkinder gesichert sein, da reicht wahrscheinlich ein Türsystem, dass 1. mit einer Feder selber schliesst und 2. ein Mechanismus hat, den Kleinkinder nicht selber öffnen können. Bei 75 cm können dagegen im Prinzip selbst erwachsene schon ertrinken was bei der obigen Tiefe nur passieren kann, wenn man schon fast eher an der Alkoholvergiftung als am Wasser die ursächliche Todesursache ist icon_wink.gif

Ich kenne nur ein Pool der in einem Quartiert steht mit Eigentümern von EFH's der aber nicht öffentlich zugänglich ist und Kinder nur in Begleitung von erwachsenen baden dürfen.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Eliesera
Dabei seit: 13.11.2007
Beiträge: 0
Hi
Wir haben es so gelöst dass wir einen ziemlich teuren, reissfesten Blachen füs Bassin gekauft haben. Dieser Blachen wird am Abend oder bei Nichtgebrauch mittels einer Kette rundherum fixiert. Der Blachen hält so sogar einem Erwachsenen stand (selber getestet).

Eine Tafel mit "jegliche Haftung wird abgelehnt"nützt nix.
Blume67
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und einen gartenzaun drumherum? und steht der pool auch in einem qaurtier? kinder in begleitung von erwachsenen? bis wieviel jahre? und falls etwas passiert wenn der pool nicht gedeckt ist, tagsüber?

Carpe diem!
eleni
Dabei seit: 02.06.2004
Beiträge: 1380
also ehrlich gesagt, mir wäre das zu "heiss". Das Badwasser muss gewartet, geputzt und gepflegt werden, wer ist dafür zuständig? Wer fürs Zudecken? Wer für Kinder, die draussen spielen?... Ich würde mit den Bädli weiterfahren, für das Wasser gibt es auch kleine Chemiesets, damit das Wasser etwas länger hält.
Blume67
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 403
die arbeit würden wir unter 3 erwachsenen teilen. die kleinen kinder müssen eh beaufsichtigt werden wenn sie draussen sind. der pool würde eingezäunt. und was sicher ist wie es eliesera gschrieben hat, mit einer starken blache zum abschliessen.

mit den bädli da müssten wir eben auch auf die grösseren umsteigen und deren anzhahl drei haben, um den kindern gerecht zu werden. und da diese keine umwälzpumpe haben das wasser häufig gewechselt werden muss. darum die überlegung zu dem kleinen pool. wie verhält sich denn das rechtlich, wenn ich die etwas kleineren badli mit wasser stehen lasse?
diese lassen sich nicht wirklich stabil zu decken?

Carpe diem!
Gelöschter Benutzer
also ich würde in die badi gehen, mir wäre das viel zu kompliziert.
Petzi
Dabei seit: 31.03.2004
Beiträge: 218
Also ich habe mich schon vor Jahren erkundigt, wie das bei unserem Pool im Garten (Einfamilienhaus) ist:
Wir haben einen Zaun um den Garten (für den Hund) und einen Zaun um den Pool für Kinder. Zudem eine kindersichere Abdeckung. Trotzdem sind wir haftbar, wenn etwas passiert.
Selbst wenn in unserer Abwesenheit jemand die Abdeckung öffnen würde und daraufhin ertrinken würde wäre nicht klar, ob wir als Eigentümer nicht doch haftbar wären - das würde dann ein Gerischt entscheiden müssen!