Wieviel muss man an die AHV bezahlen Jährlich wenn man eine Einzelfirma hat?

schmerz
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.02.2006
Beiträge: 10
Ich habe eine Rechnung von der Ausgleichskasse bekommen, Fr. 687.- ca, die ich für das Jahr 2009 bezahklen soll an die Ausgleichskasse, dies aufgrund dem das ich eine kleine reinigungs einzelfirma im nebenerwerb angemeldet habe..

Die Idee die ich der ahv damals mitgeteilt habe war das ich mit meiner idee vor hate ca 8000 .- im Jahr zu verdienen, in wirklichkeit ist es aber bergab mit meinem vorhaben gegangen, ich hatte bei meinen Kundinen kleine Aufträge und Putzarbeiten und habe insgesammt nur Fr. 4600.- verdient, Minus noch die Putzmittel die ich auch selbst besorgen musste oder abfalletiketten oder was auch immer, ich habe sozusagen fast gar nichts verdeint und soll trotzdem so viel an die ausgleichkasse bezahlen!?
Muss ich das wirklich wenn ich nicht so viel verdient habe wie ich es mir erhofft und erwünscht hätte?
Kennt sich jemand damit aus?
minörli
Dabei seit: 13.03.2006
Beiträge: 154
@schmerz,
dies kann eine akonto rechnung sein. ruf doch die ausgleichskasse mal an und schildere deinen fall. für die steuern musst du ja auch noch eine aufstellung machen über deine einkünfte und ausgaben. sozialleistungen (1.säule) bezahlst du dann auf die differenz zwischen einkünften und ausgaben. und falls dein einkommen unter der minimalgrenze liegt, wirst du einfach einen minimumbetrag zahlen müssen.
lg minörli
schmerz
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.02.2006
Beiträge: 10
minörli vielen vielen dank, ich glaube ich rufe da mal an..
Gelöschter Benutzer
Als Selbständigerwerbende zahlst du 10,3% AHV. Wenn du eine Einzelfirma bist, wird das anhand der Steuererklärung eruiert.

Der jährliche Mindestbeitrag für Selbständigerwerbende ist neu bei 475.-
jacqueline sommer
Dabei seit: 30.06.2002
Beiträge: 1113
Da wirst du ja sicher soviele Unkosten abziehen können, dass du kein Einkommen mehr versteuern musst.

Der AHV-Beitrag wird nämlich berechnet aufgrund des angegebenen steuerbaren Einkommens aus deiner selbständigen Tätigkeit.

Die AHV wird aber einfach mal Rechnung erstellen und dann später eine Abrechnung machen und dir die vorausbezahlten Beiträge allenfalls zurückerstatten. So wirds auf jeden Fall in unserem Kanton gemacht.

Du wirst also höchstens den Mindestbetrag bezahlen müssen und wenn dein Mann genügend AHV-Beiträge abliefert, dann entfällt auch das Minimum und du kriegst alles zurück.
Sheila
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 1011
Vertrauen
ich glaube, der jährliche Mindestbetrag für selbstständi Erwerbende ist von Kanton zu Kanton verschieden. Oder täusche ich mich?
Mag mich erinnern, dass ich in meinen Anfangszeiten als Selbstständige schon um die Fr. 550.- bezahlt habe (Kanton Luzern).

Die Schönheit der Natur zeigt sich nur dem, der Augen dafür hat.

http://www.licht-blicke.ch
Gelöschter Benutzer
@Sheila: Du täuschst Dich. Die AHV ist eine gesamtschweizerische Einrichtung, ihre Ansätze sind überall gleich, sei das im Bereich der Beiträge oder der Renten.

http://www.bsv.admin.ch/vollzug/documents/index/category:22/lang:deu
Sheila
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 1011
Rosenhuhn

okay, danke. Ich habe anfänglich, und da bin ich 100% sicher, weil ich diese Unterlagen vor drei Tagen in den Händen hielt, genau Fr. 130.xx bezahlt. Pro Quartal, versteht sich.

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Gelöschter Benutzer
Sheila
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 1011
Rosenhuhn
entweder musste ich nie den Mindestbetrag bezahlen sondern wurde gleich nach "ungefähr" eingestuft. Oder es wird, weil wir einen Landwirtschaftlichen Betrieb haben, noch irgendwie anders abgerechnet. Es ist doch alles anders, wenn man einen Landw. Betrieb hat und die Frau noch selbstständig erwerbend ist. *eyeroll

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