Gelöschter Benutzer
Sheila, im Merkblatt unter Punkt 7 findest Du die Tabelle für die Beiträge mit den Prozentsätzen.
Fr. 475.-- ist der Mindestbeitrag für NICHTERWERBSTÄTIGE. Selbständigerwerbende bezahlen ihn nur, wenn sie weniger als Fr. 9300 pro Jahr an Einkommen erwirtschaften.
Falls Betriebe in der Landwirtschaft besondere Ansätze hätten, wäre das im Merkblatt erwähnt - ich habs nicht ganz von A - Z durchgelesen, aber so auf den ersten Blick deutet nichts darauf hin, dass die anders bemessen würden.
Fr. 475.-- ist der Mindestbeitrag für NICHTERWERBSTÄTIGE. Selbständigerwerbende bezahlen ihn nur, wenn sie weniger als Fr. 9300 pro Jahr an Einkommen erwirtschaften.
Falls Betriebe in der Landwirtschaft besondere Ansätze hätten, wäre das im Merkblatt erwähnt - ich habs nicht ganz von A - Z durchgelesen, aber so auf den ersten Blick deutet nichts darauf hin, dass die anders bemessen würden.