@Badman
ich habe für das Sozialamt gearbeitet. Meine Klientenfamilie wohnt zu 5 in einer 2Zimmerwohnung und hatte viel ausländischen Besuch in der selben Wohnung (Babys im Elternschlafzimmer, Besuch zu viert in der Stube).
Unser Mietwohnungsmarkt ist so ausgetrocknet, keine Ahnung wie ich die Familie in eine grössere Wohnung hätte vermitteln sollen. Ich hatte auch keinen Auftrag hierfür. Durch Zufall habe ich dann später eine Wohnung vor der Ausschreibung bekommen... sonst würden sie heute noch da wohnen.
BETTSOFA
Bettsofa günstig zu vergeben - Couch bed for sale
Ich möchte mein Schlafsofa günstig verkaufen (Verhandlungsbasis: 50 CHF). Dieses wäre in Oerlikon abzuholen (Bülachstr).
Masse: Länge ca 195cm, Tiefe ca 92 cm, Liegefläche 140*195cm.
Zustand: sehr gut, quasi keine Gebrauchsspuren
Rest des Inserates findest du hier:
http://www.marktplatz.uzh.ch/index.cgi ungefähr auf Seite 4
ob es noch zu haben ist, selber rausfinden.
Betreibungen löschen:
http://www.schulden-zh.ch/fachstelle/data/pdf/Der%20Eintrag%20im%20Betreibungsregister.pdf
wenn dein Freund keine Schulden mehr hat, und während drei Jahren keine Betreibungen mehr entstanden sind.... so ist doch alles möglich
Beobachter schrieb einmal:
Der Rückzug kostet oft extra
Alle Betreibungen werden im Register eingetragen, denn das Betreibungsamt muss jede Amtshandlung vermerken. Sofern man ein Interesse – zum Beispiel eine Mietbewerbung – nachweisen kann, erhält man für rund 20 Franken einen Auszug aus dem Register. Der übliche summarische Auszug gibt Auskunft über Betreibungen in den letzten drei Jahren. Auf Verlangen ist auch ein detaillierter Auszug über die letzten fünf Jahre erhältlich. Amtsstellen erhalten sogar Auskunft über die letzten 30 Jahre. Nur Einträge von nichtigen oder aufgehobenen Betreibungen werden auf Verlangen von Amts wegen beseitigt.
Wer den Eintrag löschen will, muss den Gläubiger darum bitten. Nur er kann die Betreibung zurückziehen und so aus dem Register entfernen lassen. Dabei ist der Wortlaut entscheidend. Schreibt die Gläubigerin lediglich, der Schuldner habe bezahlt oder die Betreibung sei erledigt, dann erscheint die bezahlte Betreibung weiterhin im Auszug. Schuldner sollten deshalb auf der Formulierung «Ich ziehe die Betreibung zurück» bestehen.