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Single
Dabei seit: 01.07.2010
Beiträge: 241
Aber dein Freund hätte doch zumindest Anspruch auf Arbeitslosenhilfe bis er einen Job gefunden hat.
Oder will er nicht arbeiten, damit er seine Schulden nicht bezahlen muss? Weil er dann vielleicht eine Lohnpfändung hätte?

@badman
da sie eben durch den Aktienverkauf der Vaters noch Vermögen hat, kann sie nicht auf das Soz. weil das Vermögen wohl zu hoch ist.
Single
Dabei seit: 01.07.2010
Beiträge: 241
@Zoe

ob gloriagloria das richtig macht, bezweifle ich. Denn ich finde, dass man den Kindern zumindest schuldig ist, dass sie in einer einigermassen genügend grossen Wohnung aufwächst. Ich denke nicht, dass es im Interesse der Kinder ist, teilweise zu 6. in einer 2zimmerwohnung zu leben. Dies hat absolut nicht mit Luxus zu tun, sondern mit ganz normalen Bedrüfnissen und Lebensumständen.
Warum sie unter solchen Umständen noch ein 2.mal schwanger wurde...dazu sage ich jetzt besser einmal gar nichts.
gloriagloria
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 11.03.2009
Beiträge: 173
@single
er hat keine schulden nur betreibungen die bleiben bis zu 10jahren registriert. er hat keinen anspruch auf arbeitslosengeld weil er selbstständiger fotograf ist und jetzt hat er lange keine aufträge mehr gehabt weil er auf den kleinen aufpassen musste.aber es kommt langsam wieder, muss ja ich will ja6monate zuhause bleiben um zu stillen und meine weiterbildung machen.und ich lebe ja nicht freiwillig hier wir mussten diese wohnung notfallmässig nehmen weil die andere abgerissen wurde da wusste ich nicht das ich schwanger bin und ich bin seit den 2jahren die wir hier leben regelmässig am wohnung suchen aber eben mit kaum einkommen und betreibungen ist es fast nicht möglich.
gloriagloria
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 11.03.2009
Beiträge: 173
und das vermögen ist nicht zu hoch sondern man hat keinen anspruch man muss gar NICHTS haben damit man anspruch hat ich hab mich schon bei der 1. ss informiert. erst wenn man 0franken hat bekommt man was.
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
selbständig sein kann man sich leisten, solange aufträge vorhanden sind. ansonsten wäre es vielleicht doch nicht schlecht, wenn sich der herr vielleicht um eine anstellung kümmern würde, und sei es an der kasse in der migros am samstag...
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
gloriagloria, das mit den 0 franken stimmt definitiv nicht, es gibt für die erwachsenen einen grundbetrag plus was für jedes kind...

schaust du bei skos richtlinien online
soleil
Dabei seit: 01.03.2002
Beiträge: 8
habt ihr euch schon mal über die möglichkeit der kleinkindbetreuungsbeiträge informiert?

http://www.stadt-zuerich.ch/kkbb
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
@Badman
ich habe für das Sozialamt gearbeitet. Meine Klientenfamilie wohnt zu 5 in einer 2Zimmerwohnung und hatte viel ausländischen Besuch in der selben Wohnung (Babys im Elternschlafzimmer, Besuch zu viert in der Stube).
Unser Mietwohnungsmarkt ist so ausgetrocknet, keine Ahnung wie ich die Familie in eine grössere Wohnung hätte vermitteln sollen. Ich hatte auch keinen Auftrag hierfür. Durch Zufall habe ich dann später eine Wohnung vor der Ausschreibung bekommen... sonst würden sie heute noch da wohnen.

BETTSOFA
Bettsofa günstig zu vergeben - Couch bed for sale
Ich möchte mein Schlafsofa günstig verkaufen (Verhandlungsbasis: 50 CHF). Dieses wäre in Oerlikon abzuholen (Bülachstr).
Masse: Länge ca 195cm, Tiefe ca 92 cm, Liegefläche 140*195cm.
Zustand: sehr gut, quasi keine Gebrauchsspuren

Rest des Inserates findest du hier:
http://www.marktplatz.uzh.ch/index.cgi ungefähr auf Seite 4
ob es noch zu haben ist, selber rausfinden.


Betreibungen löschen:
http://www.schulden-zh.ch/fachstelle/data/pdf/Der%20Eintrag%20im%20Betreibungsregister.pdf

wenn dein Freund keine Schulden mehr hat, und während drei Jahren keine Betreibungen mehr entstanden sind.... so ist doch alles möglich

Beobachter schrieb einmal:
Der Rückzug kostet oft extra

Alle Betreibungen werden im Register eingetragen, denn das Betreibungsamt muss jede Amtshandlung vermerken. Sofern man ein Interesse – zum Beispiel eine Mietbewerbung – nachweisen kann, erhält man für rund 20 Franken einen Auszug aus dem Register. Der übliche summarische Auszug gibt Auskunft über Betreibungen in den letzten drei Jahren. Auf Verlangen ist auch ein detaillierter Auszug über die letzten fünf Jahre erhältlich. Amtsstellen erhalten sogar Auskunft über die letzten 30 Jahre. Nur Einträge von nichtigen oder aufgehobenen Betreibungen werden auf Verlangen von Amts wegen beseitigt.



Wer den Eintrag löschen will, muss den Gläubiger darum bitten. Nur er kann die Betreibung zurückziehen und so aus dem Register entfernen lassen. Dabei ist der Wortlaut entscheidend. Schreibt die Gläubigerin lediglich, der Schuldner habe bezahlt oder die Betreibung sei erledigt, dann erscheint die bezahlte Betreibung weiterhin im Auszug. Schuldner sollten deshalb auf der Formulierung «Ich ziehe die Betreibung zurück» bestehen.
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Noch was:
bevor du zum Sozialamt gehst, melde dich doch bei der Mütterhilfe.

Die Sozialarbeiterinnen beraten dich zu finanziellen, persönlichen und rechtlichen Problemen. Zudem können sie dir auch bei der Wohnungssuche die richtigen Stellen nennen und eben... das Problem der Betreibungen anschauen. Mietzinsdepot ist auch immer eine Sache ... auch da können sie dir helfen.
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
Habt ihr niemanden, der zu den Kindern schauen könnte? Ich würde schon versuchen mehr Einkommen zu haben. Oder vielleicht, du arbeitest Tags er Abend/Nacht/Weekend... ihr trägt doch auch Verantwortung euren Kindern gegenüber.

Gäll, ich meine es nicht böse - wenns nicht reicht, so müssen nun mal beide arbeiten gehen - ich finde es einfach nicht fair, dass dein Partner nichts zum Einkommen beiträgt.

Und ja, ich würde in deiner Situation auch mal alle Ämter um Unterstützung bitten.

Wünsch Dir und deiner Familie alles Gute.