wird der Mietvertrag bei Verwaltungswechsel übernommen?

Kahusi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.05.2015
Beiträge: 1
Bei unserer Wohnung gab es einen Verwaltungswechsel. Wir haben nie einen neuen Mietvertrag bekommen. Jetzt möchte ich die Wohnung kündigen. Ist der Vertrag immer noch rechtens und muss ich mich an jene Kündigungsfrist halten?
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Hallo Kahusi

Ja, der Vertrag ist immer noch rechtens und Du musst Dich an ihn halten - wie auch der Vermieter.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 991
ja, der vertrag ist immer noch gültig, auch wen der Besitzer, bezw die Verwaltung gewechselt hat
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
Und was würdet ihr machen, wenn es heisst, dass der Vertrag wie gehabt übernommen wird, die Bankverbindung für die Mietzahlung im bestehenden Vertrag steht, der neue Mieter sich trotz Aufforderung weigert sich als rechtmässiger Besitzer auszuweisen und der ehemaliger Besitzer nie eine Information zum Handwechsel geschickt hat ?

Im Online-Grundbuch steht zwar der neue Besitzer drin, aber nicht zu welchem Datum die Handänderung gemacht wurde. Zudem hat die Verwaltung in der Zwischenzeit mehrfach gewechselt und ich hab sogar Rechnungen/Mahnungen von verschiedenen Verwaltungen für den selbem Monat erhalten. banghead.gif
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Ibex

Eine Handänderung ist nicht das Selbe wie eine Änderung der Verwaltung.

In deinem Fall würde ich weiterhin an die Stelle bezahlen, die nach deinem Wissens-und Informationsstand dafür benannt wurde. Damit handelst Du im guten Glauben und gemäss gültigem (nach wie vor) Vertrag.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
hamaya
Dabei seit: 23.10.2014
Beiträge: 22
Am Sichersten wäre wohl in dem Chaos mit dem Eigentümer zu kommunizieren. Wenn ich es richtig verstehe hat der ja nicht gewechselt.
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Solange keine Benachrichtigung kommt geht für euch alles genau gleich weiter wie bisher.

Bei uns war damals ein Eigentümerwechsel und zwar ist der hops gegangen und die Bank hat die Liegenschaften übernommen. Die haben sich sofort bei uns persönlich und schriftlich gemeldet und neue Kontodaten geschickt.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Wir hatten grad kürzlich ein ähnliches Thema diskutiert: Eine Familie mietet ein Haus für 5 Jahre, verlässt es aber vorzeitig nach 1 Jahr. Sie suchen einen Nachmieter, der den bestehenden Mietvertrag übernimmt.

Ich dachte, dass der Vermieter mit den neuen Mieter einen neuen Vertrag abschliesst; ob der nun für 1, 2 oder 5 Jahre gemacht wird, ist Sache zwischen Vermieter und neuem Mieter. Täusche ich mich da, übernimmt der neue Mieter tatsächlich den Vertrag vom Vorgänger?
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Der Vermieter kann auf die Übernahme des bestehenden Mietvertrages bestehen, oder im gegenseitigen Einvernehmen auch einen neuen abschliessen.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.