Wohnung vermieten während Basel World! Erfahrungen

mama
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.10.2002
Beiträge: 377
Hat jemand von euch schon mal seine eigene Wohnung wärend der Uhren und Schmuckmesse in Basel an Aussteller oder Einkäufer vermietet?

Mein Bruder hat uns angefragt ob es bei uns wohnen könnte für eine Woche vom 24 bis zum 31 märz da er seine 3.5 zimmer wohnung an aussteller vermieten könnte und somit Fr. 3000.- verdienen könnte in dieser Woche...

Mein Bruder hat keine Familie wir würden Ihn halt für diese Woche bei uns wohnen lassen da er froh wäre um das Geld.

Ich kann es jedoch eigentlich fast nicht glauben das jemand für eine woche 3000 für seine wohnung bezahlt! Das ist ja teurer als in einem hotel, es wären 4 leute die in seiner wohnung hausen würden...

die ganze geschichte ist mir ein bisschen suspekt, hat das jemand von euch schon mal gemacht, ist das empfehlenswert nicht das mein bruder dann die wohnung neu renovieren kann nach dem die leute weg gegangen sind...
Gelöschter Benutzer
habe ich auch schon gemacht, vor einigen Jahren als ich noch in Basel lebte. Der Witz ist ja eben, dass keine Hotelzimmer mehr frei sind und darum sich die Untervermietung der eigenen Wohnung tatsächlich lohnt. Auch in Davos sind ganz viele Privatwohnungen für bis Fr. 6000.-- pro Woche im Moment untervermietet. Man kann halt immer Glück oder Pech haben - jenachdem wer mietet, die 100%-Sicherheit hat man bestimmt nicht.
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
Wenn sie zu 4. sind und 3000.- bezahlen wirds halt doch günstiger sein pro Person als ein Hotel.
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
Ja klar rentiert das, stell dir vor du wohnst an der Rennstrecke von Monaco.... icon_wink.gif
Balaine
Dabei seit: 13.03.2002
Beiträge: 1475
Ich musste sogar mal Klappbetten besorgen für eine Delegation aus England weil sie nichts anderes mehr gefunden haben.
Aber zu deiner Beruhigung, die werden nicht viel Zeit in der Wohnung verbringen. Tagsüber sind sie an der Messe und in Meetings und abends haben sie Geschäftsessen.

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queenie
Dabei seit: 21.05.2002
Beiträge: 632
Dein Bruder sollte vielleicht nach Davos zügeln. Dort kann man während dem WEF sicher das 4-fache verlangen!
Balaine
Dabei seit: 13.03.2002
Beiträge: 1475
Kannst ihnen ja anbieten, dass ihr zwischendurch putzen kommt, wie im Hotel. So seht ihr die Wohnung zwischendurch und erlebt nicht Ende Woche eine Ueberraschung.

ich bin ein Star, holt mich hier raus!
mama
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.10.2002
Beiträge: 377
ich danke euch für eure erfahrunge, habe gar nicht gewusst das das so üblich ist, unglaublich bei soo vielen hotels..

es ist ja nicht meine wohnung sondern die des bruders, aber das mit dem dazwischen putzen finde ich noch eine gute idee...

danke und grüsse
-Königin-
Dabei seit: 27.06.2009
Beiträge: 968
@mama
dein Bruder kann aber seine Wohnung nicht einfach so untervermieten dazu braucht es das Einverständnis vom Eigentümer respektive von der Verwaltung!
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
k-tipp vom mai 2010:

Untermiete: Muss der Vermieter zustimmen?
Ich gehe für ein halbes Jahr ins Ausland. Während dieser Zeit möchte ich meine Wohnung untervermieten. Mein Vermieter ist dagegen. Brauche ich seine Erlaubnis?



Grundsätzlich ja. Aber bei Ihnen gibt es angesichts der kurzen, vorübergehenden Untermiete keine begründeten Einwände. Der Vemieter kann sich also nicht dagegen wehren. Vermieter dürfen die Untermiete nur aus bestimmten Gründen verweigern. Beispiele:

◦Wenn der Mieter sich weigert, dem Vermieter die Bedingungen des Untermietvertrages (etwa den Mietzins) mitzuteilen. Am einfachsten ist es, dem Vermieter eine Kopie der (geplanten) schriftlichen Vereinbarung mit dem Untermieter zu geben.
◦Wenn der Mieter vom Untermieter einen übersetzten Mietzins verlangt. Ein Mieter darf nämlich nicht an der Untermiete verdienen. Wird nur ein Teil der Wohnung untervermietet, muss auch der Mietzins anteilmässig zum untervermieteten Raum passen. Hingegen darf man einen angemessenen Zuschlag für Möbel verlangen, die der Untermieter benutzen kann.
◦Wenn mit der Untervermietung wesentliche Nachteile für den Vermieter verbunden sind. Solche Fälle sind selten. Ablehnen dürfte er allenfalls bei einer Nutzungsänderung (aus der Wohnung wird ein Büro mit vielen Besuchern) oder bei Überbelegung der Wohnung durch die Untermieter. Weil der Mieter weiterhin für den Mietzins haftet, spielt die Frage der Zahlungsfähigkeit des Untermieters keine Rolle. Und Einwände gegen seine Person (etwa die Nationalität) müssen normalerweise nicht beachtet werden.

Am besten informieren Sie den Vermieter per Einschreiben und lassen sich die Zustimmung schriftlich geben. Beantwortet der Vermieter Ihre Anfrage nicht, dürfen Sie davon ausgehen, dass er die Untervermietung akzeptiert. Eine Vorlage für einen Untermietvertrag finden Sie unter www.mietrecht.ch und www.mieterverband.ch.


06. März 2010 | ch

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.