Zoll/MWST Infos Deutschland/Schweiz

vegan
ThemenerstellerIn
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Wie läuft das, wenn man z.B. in Konstanz Nahrungsmittel und Körperpflegeprodukte kauft, mit dem Zoll und der MWST, bei Einreise in die Schweiz ?

Ich nehme an, es gibt einen Mindestbetrag - und die MWST, kann man die bei der Ausreise von D in die CH am Zoll zurückerstatten lassen?

Ich finde keinen Aussagekräftigen Link . . . Wer weiss etwas genaueres?
zitrone77
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Pippi
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Optimistin
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in eigenen Worten gesagt: Du kaufst in Deutschland ein und sagst beim Bezahlen, dass Du einen Ausfuhrschein haben willst. Dann kriegst Du diesen grünen Ausfuhrschein (die Kassierer in Konstanz kennen das nur zu gut) und schreibst Deine Adresse in das dafür vorgesehene Feld. Wenn Du dann über die Grenze in die Schweiz fährst, steigst Du aus, nimmst Deinen Ausfuhrschein mit und gehst zum deutschen Schalter (falls Du die Einfuhrgrenzen überschreitest und somit die schweizer MWST zahlen musst, dann musst Du vorher noch zum schweizer Schalter und es dort zahlen). Dort holst Du Dir einen Stempel auf Deinen Ausfuhrschein. Wenn Du dann das nächste Mal wieder nach Deutschland fährst, gehst Du mit dem abgestempelten Ausfuhrschein in dasselbe Geschäft, in dem Du eingekauft hattest, und dort bekommst Du dann das Geld bar auf die Hand. Hört sich jetzt sehr kompliziert an, ist aber sehr einfach und geht super schnell. Da das super viele machen, geht das per "Fliessbandarbeit" ganz schnell.

In manchen Geschäften bekommt man keinen grünen, sondern einen blauen Ausfuhrschein. Das ist aber eher selten. Die Prozedur ist dieselbe, nur dass Du Dir dann am Ende nicht das Geld von dem Geschäft holst, sondern von einer Art Sammelstelle. Da diese Gebühr verlangt, bekommst Du die deutsche MWST abzügl. dieser Gebühr.

Geht wirklich einfach und lohnt sich bei vielen Dingen (Babywalz etc.), auch wenn man die schweizer MWST zahlen muss. Die deutsche liegt bei vielen Produkten bei 19%, da bekommt man wirklich viel zurück.

Kraft kommt nicht aus körperlichen Fähigkeiten, sie entspringt einem unbeugsamen Willen
Optimistin
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Ach ja, und wenn Du zum deutschen Zollschalter gehst, um Dir den Stempel auf Deinen Ausfuhrschein zu holen, dann musst Du noch einen Ausweis vorlegen, auf dem draufsteht, dass Du in der Schweiz wohnst

Kraft kommt nicht aus körperlichen Fähigkeiten, sie entspringt einem unbeugsamen Willen
vegan
ThemenerstellerIn
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Vielen herzlichen Dank für die Infos und Tipps !
vegan
ThemenerstellerIn
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@optimistin

noch etwas, auf einem Link steht geschrieben, dass die Wertfreigrenze von Fr.300.-- nicht überschritten werden darf.

Heisst das, dass ich Nahrungsmittel, Körperpflegeprodukte etc. nur im Gesamtwert von Fr. 300.-- pro Person (zählen auch Kinder?) von Deutschland in die Schweiz einführen darf, egal was ich kaufe??
knaller73
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ja, zollfrei sind 300.- pro Person. Kinder zählen voll, ausser bei Tabak und Alkohol.
über 300.- musst Du am CH-Zoll verzollen ( Gesamtwert x CH -MWST).
Lohnt sich aber immer, da die D-MWST ja auf Nonfood 19% sindicon_wink.gif...

eines nach dem andern
firewomen
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Du musst nur darauf achten, dass die 300 Fr. aufgeteilt werden können.
d.h.: z.b. ein Babybet für 400 Fr kannst du so nicht rüber nehmen, auch wenn du zu zwei unterwegs bist, da es ein Stück ist und nicht teilbar. Wenn du aber ein Babybett und eine Matraze kaufst und dafür 400 Fr. bezahlst, dann gehts es.
lg firewomen
vegan
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 284
ok, danke, dann probieren wir das doch einfach mal aus!