Tochter hat geklaut, Mutprobe, juristische Frage.

naomi68
ThemenerstellerIn
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Unsere Tochter, 14j. wurde beim Klauen erwischt, ihre Clique hat sich für jeden eine Mutprobe ausgedacht.
Das war vor 2 Monaten, wir haben darüber gesprochen, es hatte Konsequenzen, sie musste sich schriftlich und persönlich entschuldigen, es ist sozusagen erledigt, sie wir das nie mehr tun.
Der Deliktbetrag war 6.15 Fr., sie bekam jetzt eine Busse vom Jugendrichteramt von 50.ooFr. die sie natürlich selber bezahlt.

Nun steht unten am Brief
- ad acta Jugendanwaltschaft

Heisst das nun, dass sie im Strafregister registriert ist, also eine Akte hat?

Oder heisst das, es wurde sozusagen ad acta gelegt, also erledigt ( ohne eintrag ins Strafregister) ?

Kann mir das jemand beantworten?

Vielen Dank!
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
ad acta bedeutet, dass es als erledigt zu den akten gelegt wird, also keiner weiteren handlungen bedarf.
die akten werden also bei der jugendantwaltschaft gelagert, und nicht etwa beim jugendrichteramt.

lgt

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
naomi68
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O.K., danke Thomas, da bin ich erleichtert.